Rentenrechner 2026 (GRV)
Berechnen Sie Ihre erwartete gesetzliche Rente auf Basis Ihrer Rentenpunkte und Gehaltsentwicklung.
Ergebnis erscheint hier nach der Berechnung.
🛠️ Weitere Empfehlungen für Ihre Finanzen 2026
Speziell für Arbeitnehmer in Deutschland — Versicherungen, Vorsorge, Beratung.
Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer
Vor dem Arbeitsgericht trägt jeder seine eigenen Anwaltskosten — auch bei Sieg (§ 12a ArbGG). Bei Kündigung, Abmahnung oder Mobbing kann ein Anwalt schnell 1.500–4.000 € kosten. Berufs- und Verkehrsrechtsschutz schützen Sie vor diesen Risiken.
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Berufsunfähigkeitsversicherung absichern
Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Berufsleben mindestens einmal berufsunfähig — meist durch Rückenleiden, Burnout oder Krebs. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente liegt im Schnitt bei nur 950 € im Monat. Eine BU sichert 60–80 % Ihres Nettogehalts ab.
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Zahnzusatzversicherung vergleichen
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur einen Festzuschuss — bei Zahnersatz, Inlays oder Implantaten bleiben oft hunderte bis tausende Euro an Eigenanteil. Eine gute Zahnzusatzversicherung deckt 80–100 % der Kosten ab.
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40.22 €
Aktueller Rentenwert West
Pro Entgeltpunkt und Monat (2026)
45.4k €
Durchschnittsentgelt 2026
Für 1,0 Entgeltpunkt pro Jahr
67 Jahre
Regelrentenalter (ab 1964)
Frühestens 63 J. mit 45 Beitragsjahren
Wie funktioniert die Rentenpunkt-Berechnung?
Jedes Jahr Arbeit ergibt Entgeltpunkte, die sich aus Ihrem Verhältnis zum Durchschnittseinkommen berechnen:
Wer genau das Durchschnittsgehalt verdient, erhält 1,0 Punkt pro Jahr. Bei 45 Arbeitsjahren wären das 45 × 40.22 € = 1809.90 € Brutto-Rente/Monat.
Nach KV/PV-Abzug (ca. 10,55 %) und Einkommensteuer (§22 Nr.1 EStG) ergibt sich der tatsächliche Auszahlbetrag.
Typische Rentenlücke in Deutschland
Das gesetzliche Rentenniveau liegt bei ca. 48 % des Durchschnittslohns (Eckrentner, 45 EP). Für die meisten Arbeitnehmer bedeutet das:
Richtwerte — individuelle Berechnung oben. Ohne private Zusatzvorsorge.
Rentenabschläge und -zuschläge
Frühzeitiger Renteneintritt
0,3 % Abschlag pro Monat vor Regelrentenalter. Bei 2 Jahren früher: 7,2 % dauerhafter Abzug (§77 SGB VI).
Später Renteneintritt
0,5 % Zuschlag pro Monat nach Regelrentenalter. Bei 2 Jahren später: 12 % dauerhafter Aufschlag (§77 SGB VI).
Rente mit 63 (abschlagsfrei)
Nur mit 45 Beitragsjahren möglich. Zeiten mit ALG 1 in den letzten 2 Jahren zählen nicht (§236b SGB VI).
Gesetzliche Rentenversicherung – Hintergrund
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die Beiträge der aktiven Arbeitnehmer finanzieren direkt die Renten der heutigen Rentner. Im Jahr 2026 beträgt der Beitragssatz 18,6 % des Bruttolohns, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen — bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 €/Jahr.
Die Rentenformel lautet: Rente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenwert × Rentenartfaktor (§64 SGB VI). Der aktuelle Rentenwert West beträgt 2026 40.22 € und wird jährlich entsprechend der Lohnentwicklung angepasst (§68 SGB VI).
Wegen des demografischen Wandels — weniger Beitragszahler, mehr Rentner — sinkt das Rentenniveau langfristig. Die Bundesregierung empfiehlt ergänzende betriebliche Altersvorsorge (bAV) und private Vorsorge (Riester, ETF-Sparpläne). Der Rechner oben hilft Ihnen, Ihre Rentenlücke zu ermitteln und frühzeitig gegenzusteuern.
Häufige Fragen zur gesetzlichen Rente
Wie viele Rentenpunkte brauche ich für 1.000 € Rente?
Mit dem aktuellen Rentenwert von 40.22 € pro Punkt und Monat brauchen Sie 24.9 Rentenpunkte für 1.000 € Brutto-Rente. Bei einem Durchschnittseinkommen von 45.358 € sammeln Sie 1,0 Punkt pro Jahr — nach 25 Jahren also ca. 1006 € Rente.
Wann kann ich in Rente gehen?
Das Regelrentenalter liegt für alle ab Jahrgang 1964 bei 67 Jahren (§35 SGB VI). Frühestens mit 63 Jahren und 45 Beitragsjahren ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte möglich ("Rente mit 63") — ohne Abschläge. Bei regulärem Renteneintritt vor 67 fallen 0,3 % Abschlag pro Monat an (max. 14,4 %).
Was ist die Rentenlücke und wie schließe ich sie?
Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen der gesetzlichen Rente und dem gewohnten Lebensstandard. Da die GRV-Rente typischerweise 40–50 % des letzten Nettolohns ersetzt, bleibt eine Lücke. Diese lässt sich durch betriebliche Altersvorsorge (bAV), Riester-Rente, ETF-Sparpläne oder private Rentenversicherungen schließen.
Wird meine Rente besteuert?
Ja — seit 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung (§22 Nr.1a EStG). Für den Rentenjahrgang 2026 sind bereits 84 % der Rente steuerpflichtig. Ab 2058 sind 100 % steuerpflichtig (§22 Nr.1 EStG i.d.F. JStG 2022: ab 2023 +0,5 %/Jahr). Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt vom Gesamteinkommen und dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) ab. Viele Rentner mit kleiner Rente zahlen keine Steuern.
Was zählt für die Rentenpunkte außer Arbeit?
Neben Erwerbseinkommen zählen auch: Kindererziehungszeiten (1,0 Punkt/Jahr, §56 SGB VI), Berufsausbildung (mind. 0,075 Punkte/Monat, §74 SGB VI), Wehr-/Zivildienst (0,8 Punkte/Jahr, §72 SGB VI) und Bezug von ALG 1 (80 % Basis, §166 SGB III). Pflegezeiten können ebenfalls berücksichtigt werden.
Wie sicher ist die gesetzliche Rente?
Das Rentensystem ist ein Umlageverfahren — die aktiven Beitragszahler finanzieren die heutigen Rentner. Durch den demografischen Wandel sinkt das Rentenniveau langfristig. Das Mindestrentenniveau ist gesetzlich auf 48 % bis 2025 gesichert (§154 SGB VI). Für die Zukunft sind Reformen wahrscheinlich. Ergänzende private Vorsorge wird deshalb empfohlen.