Arbeitslosengeld 1 Rechner 2026
Berechnen Sie Ihren ALG-1-Anspruch nach §§ 149–154 SGB III — mit Tagessatz und Monatsbetrag.
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Anspruchsvoraussetzungen ALG 1
- ✓Mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt (in den letzten 30 Monaten)
- ✓Bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet
- ✓Aktiv Arbeit suchend und arbeitsfähig (mind. 15 Std./Woche)
- ✓Nicht selbst verschuldet arbeitslos (sonst Sperrzeit von 12 Wochen)
Bezugsdauer ALG 1 (§147 SGB III)
| Beschäftigung | Mindestalter | Bezugsdauer |
|---|---|---|
| 12 Monate | – | 6 Monate |
| 16 Monate | – | 8 Monate |
| 20 Monate | – | 10 Monate |
| 24 Monate | – | 12 Monate |
| 30 Monate | 50 Jahre | 15 Monate |
| 36 Monate | 55 Jahre | 18 Monate |
| 48 Monate | 58 Jahre | 24 Monate |
So wird das ALG 1 berechnet
- Bemessungsentgelt (§151 SGB III): Durchschnittliches Brutto der letzten 12 Monate ÷ 365, begrenzt auf 281,67 €/Tag (= BBG-RV 8.450 €/Monat ÷ 30).
- SV-Pauschale (§153 Abs.2 Nr.1 SGB III): 20 % Abzug vom Bemessungsentgelt für Sozialversicherungsbeiträge.
- Lohnsteuer (§153 Abs.2 Nr.2 SGB III): Berechnung nach PAP des BMF mit Vorsorgepauschale (RV 9,3 %, KV 8,45 %, PV 1,8 %) sowie Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschale.
- Leistungssatz (§149 SGB III): 60 % (ohne Kinder) oder 67 % (mit Kindern) des täglichen Leistungsentgelts.
- Monatsbetrag (§154 SGB III): Tagessatz × 30 Tage.
Arbeitslosengeld 1 – Hintergrund
Das Arbeitslosengeld I (ALG 1) ist eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit und richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III). Im Gegensatz zum Bürgergeld (SGB II) ist es keine bedürftigkeitsabhängige Sozialleistung — Vermögen spielt keine Rolle. Der Anspruch entsteht allein durch geleistete Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Das ALG 1 beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungssatz) oder 67 % für Personen mit Kindern. Grundlage ist das Bemessungsentgelt: der Bruttolohn-Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Arbeitslosigkeit, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2026: 8.450 €/Monat).
Obwohl das ALG 1 steuerfrei ist, unterliegt es dem Progressionsvorbehalt (§32b EStG). Das bedeutet: Wer im selben Jahr sowohl gearbeitet als auch ALG 1 bezogen hat, muss häufig Steuern nachzahlen, da der höhere Steuersatz auf das Arbeitseinkommen angewendet wird. Eine Steuererklärung ist dann fast immer Pflicht.
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Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld 1
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 1 bei 2.000 € netto?
ALG 1 berechnet sich nicht aus dem Netto, sondern aus dem Bemessungsentgelt (Bruttodurchschnitt der letzten 12 Monate). Das Jobcenter berechnet ein fiktives Netto daraus und zahlt dann 60 % (ohne Kinder) oder 67 % (mit Kindern). Bei 2.500 € Brutto entspricht das ca. 1.065 € (60 %) bzw. 1.189 € (67 %).
Wie lange bekommt man ALG 1?
Die Bezugsdauer hängt von der versicherungspflichtigen Beschäftigungsdauer und dem Alter ab: 12 Monate Beschäftigung → 6 Monate ALG 1. Ab 58 Jahren und 48 Monaten Beschäftigung → maximal 24 Monate. Die Bezugsdauer verlängert sich nicht durch Nebenjobs während des Bezugs.
Was ist die Sperrzeit beim ALG 1?
Wer selbst kündigt oder durch eigenes Verschulden entlassen wird, erhält eine Sperrzeit von in der Regel 12 Wochen (§159 SGB III). In dieser Zeit wird kein ALG 1 gezahlt. Auch Ablehnung eines zumutbaren Jobangebots kann zur Sperrzeit führen. Bei Aufhebungsvertrag besteht eine Sperrzeit, wenn keine Abfindung gezahlt wird.
Darf man neben ALG 1 arbeiten?
Ja, bis zu 15 Stunden pro Woche (§138 Abs.3 SGB III). Einkommen über 165 €/Monat wird jedoch auf das ALG 1 angerechnet. Bei mehr als 15 Wochenstunden gilt man nicht mehr als arbeitslos und verliert den Anspruch.
Was ist die Unterschied zwischen ALG 1 und Bürgergeld?
ALG 1 (SGB III) ist eine Versicherungsleistung — man hat durch eigene Beiträge einen Anspruch erworben, unabhängig vom Vermögen. Bürgergeld (SGB II) ist eine Grundsicherung und bedürftigkeitsabhängig — Vermögen wird geprüft. ALG 1 läuft zuerst, danach ggf. Bürgergeld als Aufstockung oder Anschlussleistung.
Wird das ALG 1 versteuert?
ALG 1 selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§32b EStG). Das bedeutet: Es erhöht den Steuersatz auf andere Einkünfte desselben Jahres (z.B. Arbeitslohn aus dem restlichen Jahr). Wer in einem Jahr sowohl gearbeitet als auch ALG 1 bezogen hat, muss fast immer eine Steuererklärung abgeben.