2026

BAföG Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren BAföG-Anspruch nach aktuellem Recht. Elterneinkommen, Wohnsituation und Geschwister werden berücksichtigt.

Wohnsituation

Nicht familienversichert → +94 € KV + 25 € PV Zuschlag/Monat.

Persönliche Situation

Ehegatte: Freibetrag 2.415 €/Monat (§25 Abs.3 BAföG).

§14b BAföG: +160 €/Monat je Kind unter 14.

Elterneinkommen (§§24–25 BAföG)

Bitte das Nettoeinkommen nach Steuern und Sozialversicherung eintragen — entspricht dem „maßgebenden Einkommen" nach §24 BAföG.

Freibetrag: 2.415 €/Monat. Überschuss wird vollständig angerechnet.

Jedes Geschwister erhöht den Freibetrag um 635 €/Monat (§25 Abs.1 Nr.3 BAföG).

Eigenes Einkommen & Vermögen

Freibetrag: 535 €/Monat (§23 Abs.1 BAföG). Überschuss vollständig anrechenbar.

Freibetrag: 15.000 € (§29 Abs.1 BAföG). Überschuss wird auf 48 Monate aufgeteilt.

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BAföG-Bedarfssätze 2026

Studierende bei Eltern (§13 Abs.1 Nr.2)727 €/Monat
Eigene Wohnung / WG (§13 Abs.2 Nr.1)992 €/Monat
KV-Zuschlag §13a (eigene GKV)+ 94 €/Monat
PV-Zuschlag §13a (eigene GPV)+ 25 €/Monat
Kinderbetreuungszuschlag §14b (je Kind < 14)+ 160 €/Monat

Freibeträge (§§23–25 BAföG)

Eltern zusammen (§25 Abs.1)2.415 €/Monat
Je Elternteil getrennt / geschieden1.605 €/Monat
Je Geschwister in Ausbildung+ 635 €/Monat
Ehegatte des Studierenden (§25 Abs.3)2.415 €/Monat
Eigenes Einkommen (§23)535 €/Monat
Eigenes Vermögen (§29)15.000 € (einmalig)
Elterneinkommen = Nettoeinkommen nach Steuern & SV (§24 BAföG) — nicht Brutto.

BAföG-Rückzahlung (§§17–18b BAföG)

10.010 €

Maximale Rückzahlung

77 × 130 € — dann Erlass des Restdarlehens

0 %

Zinsen

BAföG-Darlehen ist zinslos

130 €

Mindestrate/Monat

Begin 5 Jahre nach Förderungshöchstdauer

Frühzahler-Erlass (§18b Abs.3): 4 Monate früher → 2.560 € Erlass; 2 Monate früher → 1.025 € Erlass. Stundung bei Einkommen unter Freigrenzen möglich (§18a BAföG).

BAföG 2026 — Hintergrund

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt Studierende und Schüler, die ihre Ausbildung ohne staatliche Hilfe nicht finanzieren könnten. Die Förderung erfolgt zur Hälfte als Zuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden) und zur Hälfte als zinsloses Darlehen (§17 BAföG).

Die Bedarfssätze wurden zuletzt durch das 27. BAföG-Änderungsgesetz (2024) angehoben. Für Studierende mit eigener Wohnung beträgt der Grundbedarf 992 €/Monat — inklusive einer Wohnkostenpauschale. Der Freibetrag für das eigene Einkommen liegt bei 535 €/Monat; darüber hinausgehendes Einkommen wird auf den BAföG-Anspruch angerechnet.

Ein besonderes Merkmal ist die Rückzahlungsbegrenzung: Egal wie lange BAföG bezogen wurde — die maximale Rückzahlungssumme beträgt 10.010 € (77 × 130 €, §18 Abs.2 BAföG). Darüber hinausgehendes Darlehen wird erlassen. Wer frühzeitig zurückzahlt, profitiert von einem zusätzlichen Erlass von bis zu 2.560 € (§18b Abs.3 BAföG).

Häufige Fragen zum BAföG

Wer hat Anspruch auf BAföG?

Studierende an Hochschulen, die die Förderungshöchstdauer noch nicht überschritten haben, ihr Studium ernsthaft betreiben und die Einkommensgrenzen (eigenes Einkommen, Elterneinkommen) einhalten (§§8, 10, 11 BAföG). Grundsätzlich besteht Anspruch bis zum 30. Lebensjahr bei Erststudium — bei Master-Studiengängen bis 35 Jahre (§10 BAföG).

Wie wird das Elterneinkommen beim BAföG angerechnet?

Der Elternfreibetrag liegt 2026 bei 2.415 €/Monat für zusammenlebende Eltern (§25 Abs.1 BAföG). Je Elternteil bei Trennung/Scheidung: 1.605 €. Je Geschwisterkind in Ausbildung erhöht sich der Freibetrag um 635 €. Nur das Nettoeinkommen nach Steuern und Sozialversicherung ist maßgebend (§24 BAföG).

Muss BAföG zurückgezahlt werden?

50 % des BAföGs ist ein zinsloses Darlehen — die andere Hälfte ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden (§17 BAföG). Die maximale Rückzahlungssumme ist auf 10.010 € begrenzt (77 × 130 €), egal wie lange Förderung bezogen wurde. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.

Wie hoch ist der BAföG-Bedarfssatz 2026?

Studierende, die bei den Eltern wohnen: 727 €/Monat (§13 Abs.1 Nr.2 BAföG). Studierende mit eigener Wohnung oder WG: 992 €/Monat (§13 Abs.2 Nr.1 BAföG). Hinzu kommen KV-Zuschlag 94 €, PV-Zuschlag 25 € (§13a) und ggf. Kinderbetreuungszuschlag 160 €/Kind unter 14 Jahren (§14b BAföG).

Wie viel Geld darf ich neben BAföG verdienen?

Eigenes Einkommen bis 535 €/Monat (6.420 €/Jahr) ist anrechnungsfrei (§23 BAföG). Darüber hinaus wird das Einkommen auf den BAföG-Anspruch angerechnet. Eigenes Vermögen bis 15.000 € ist geschützt (§29 BAföG) — Überschuss wird auf 48 Monate umgelegt.

Was ist der Unterschied zwischen BAföG und Stipendium?

BAföG ist eine gesetzliche Förderung und wird zur Hälfte als Darlehen gewährt. Stipendien (z.B. Deutschlandstipendium 300 €/Monat, Begabtenförderungswerke) sind vollständige Zuschüsse ohne Rückzahlung. Stipendien werden auf BAföG angerechnet — der erste Teil (300 €) jedoch nicht. Wer ein Vollstipendium hat, verliert in der Regel den BAföG-Anspruch.