2026

Steuerklasse 3 Rechner 2026

Verheiratete/verpartnerte Hauptverdiener (Partner in StK 5); Verwitwete im 1. Jahr

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Was ist Steuerklasse 3?

Steuerklasse 3 bietet den günstigsten monatlichen Lohnsteuerabzug. Sie nutzt das Ehegattensplitting und den doppelten Grundfreibetrag. Immer in Kombination mit StK 5 des Partners zu wählen.

Doppelter Grundfreibetrag: 24.696 €/Jahr
Deutlich niedrigste Lohnsteuer aller Steuerklassen
Splittingvorteil bei großem Einkommensunterschied
Partner in StK 5 zahlt sehr hohe Abzüge
Steuererklärung Pflicht (§46 Abs. 2 EStG)
Häufig Nachzahlung bei Steuererklärung
Nur sinnvoll bei großem Einkommensunterschied (>60:40)

Beispiel: 3.000 € Brutto in Steuerklasse 3

Bruttogehalt3.000 €
− Lohnsteuer35 €
− Solidaritätszuschlag0 €
− Sozialversicherung653 €
= Nettogehalt2.312 €

Bayern · GKV · Ø Zusatzbeitrag · kinderlos · ohne Kirchensteuer

Steuerklassenvergleich bei 3.000 € Brutto

SteuerklasseLohnsteuer/Mo.Netto/Mo.
Steuerklasse 1293 €2.054 €
Steuerklasse 2199 €2.149 €
Steuerklasse 3 ← Sie35 €2.312 €
Steuerklasse 4293 €2.054 €
Steuerklasse 5629 €1.719 €
Steuerklasse 6646 €1.701 €

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Häufige Fragen zu Steuerklasse 3

Für wen lohnt sich Steuerklasse 3?

Steuerklasse 3 lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Faustregel: Wenn der Hauptverdiener mehr als 60 % des gemeinsamen Einkommens verdient, ist die Kombination III/V günstiger als IV/IV. Bei gleichem Einkommen beider Partner bringt StK 3 keinen Vorteil.

Was ist das Ehegattensplitting in Steuerklasse 3?

Beim Splittingverfahren wird das gemeinsame Jahreseinkommen halbiert, der Steuertarif auf die Hälfte angewendet und die Steuer verdoppelt. Da der Steuertarif progressiv ist, führt dies bei ungleichen Einkommen zu einer niedrigeren Gesamtsteuer als bei Einzelbesteuerung.

Wie viel Netto mehr hat man in Steuerklasse 3 gegenüber Steuerklasse 1?

Bei 3.000 € Brutto: Steuerklasse 3 → ca. 2.312 €/Mo., Steuerklasse 1 → ca. 2.054 €/Mo. Das sind ca. 258 € mehr Netto/Monat. Bei 5.000 € Brutto kann der Unterschied 500–700 €/Monat betragen.

Muss ich in Steuerklasse 3 eine Steuererklärung abgeben?

Ja. Bei der Kombination III/V ist die gemeinsame Steuererklärung gesetzlich verpflichtend (§46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Da in StK 3 monatlich zu wenig Lohnsteuer abgeführt wird, kommt es oft zu Nachzahlungen — aber dafür hatte man vorher mehr Netto im Monat.

Wann ist Steuerklasse 4 mit Faktor besser als Steuerklasse 3?

Das Faktorverfahren (StK 4/4 mit Faktor) vermeidet Nachzahlungen und verteilt die Last fairer. Es lohnt sich, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen oder wenn der Geringverdiener das monatliche Netto dringend braucht. Bei großem Unterschied bleibt III/V meistens vorteilhafter.