Methodik – Wie wir rechnen
Vollständige Offenlegung des Rechenwegs und der Rechtsgrundlagen unserer Brutto-Netto-Berechnung 2026.
Datengrundlage: BMF-Schreiben vom 14.08.2025 · Stand: 28.06.2026
Gesetzliche Grundlagen
Unsere Rechner setzen die geltenden deutschen Gesetze und amtlichen Tabellen für das Steuerjahr 2026 um — dieselben Grundlagen, nach denen auch Ihr Arbeitgeber die Lohnabrechnung erstellt:
- Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere §§ 32a (Tarif), 39b (Lohnsteuerabzug), 9a (Pauschalen)
- Programmablaufplan 2026 des Bundesministeriums der Finanzen (BMF-Schreiben vom 14.08.2025)
- Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG), § 4 (Tarif), § 3 (Freigrenze)
- Sozialgesetzbuch V, VI, III und XI (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (Beitragsbemessungsgrenzen, Bezugsgröße)
- Kirchensteuergesetze der Bundesländer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern)
Der Rechenweg Schritt für Schritt
So ermittelt unser Brutto-Netto-Rechner aus Ihrem Bruttogehalt das Nettogehalt:
- Zu versteuerndes Einkommen (zvE): Vom Bruttogehalt werden Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgabenpauschale und die Vorsorgepauschale nach § 39b Abs. 2 EStG abgezogen. Die Vorsorgepauschale berücksichtigt die tatsächlichen Beiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung — sie wird nicht vergessen, was ein häufiger Fehler einfacher Rechner ist.
- Lohnsteuer: Auf das zvE wird der progressive Tarif nach § 32a EStG angewendet (Grundfreibetrag, Eingangssatz 14 %, Spitzensatz 42 %, „Reichensteuer" 45 %). Die Steuerklasse bestimmt, welche Freibeträge monatlich berücksichtigt werden; bei Klasse III/V greift das Splittingverfahren.
- Solidaritätszuschlag & Kirchensteuer: Der Soli (5,5 %) fällt erst oberhalb der Freigrenze an und betrifft nur Spitzenverdiener. Die Kirchensteuer (8 % bzw. 9 % der Lohnsteuer) wird nur bei Kirchenzugehörigkeit erhoben.
- Sozialversicherung: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet — inklusive Kinderlosenzuschlag bzw. Eltern-Abschlägen bei der Pflegeversicherung und der Sonderregel für Sachsen.
- Netto: Bruttogehalt minus Steuern minus Sozialabgaben ergibt das Nettogehalt — bei niedrigen Einkommen unter Berücksichtigung der Gleitzone (Midijob, § 20 Abs. 2 SGB IV).
Wichtige Werte 2026
| Position | Wert 2026 |
|---|---|
| Grundfreibetrag (Ledige) | 12.348 € |
| Grundfreibetrag (Verheiratete) | 24.696 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € |
| Sonderausgabenpauschale | 36 € |
| Kinderfreibetrag je Kind | 9.756 € |
| Soli-Freigrenze (Ledige) | 18.130 € |
| Beitragssatz Krankenversicherung | 14,6 % + Zusatzbeitrag |
| Beitragssatz Rentenversicherung | 18,6 % |
| Beitragssatz Arbeitslosenversicherung | 2,6 % |
| Beitragssatz Pflegeversicherung (Basis) | 3,6 % |
| BBG Kranken-/Pflegeversicherung | 69.750 €/Jahr |
| BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung | 101.400 €/Jahr |
| Versicherungspflichtgrenze (PKV) | 77.400 €/Jahr |
Validierung anhand realer Abrechnungen
Damit es nicht bei der Theorie bleibt, gleichen wir unsere Ergebnisse mit echten Entgeltabrechnungen großer deutscher Arbeitgeber ab — Position für Position (Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung sowie Lohnsteuer). In den geprüften Fällen lag die Abweichung bei praktisch null Euro; kleinere Differenzen ergeben sich allein aus dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.
Aktualisierung
Die hinterlegten Werte werden zum Jahreswechsel auf das neue Steuerjahr umgestellt und zusätzlich immer dann angepasst, wenn das Bundesministerium der Finanzen unterjährig einen geänderten Programmablaufplan oder die Sozialversicherung neue Beitragsbemessungsgrenzen veröffentlicht. Der aktuelle Stand ist der 28.06.2026.
Grenzen der Berechnung
Unsere Rechner bilden den Regelfall für Arbeitnehmer ab. In besonderen Konstellationen (z. B. Midijob mit freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung, Kombilohnmodelle, mehrere Arbeitsverhältnisse, ausländische Einkünfte, Beamtenbesoldung) können abweichende Ergebnisse auftreten. Die Ausgaben sind eine unverbindliche Information und ersetzen keine Steuerberatung. Maßgeblich bleibt stets Ihre Lohnabrechnung bzw. Ihr Steuerbescheid. Mehr zum Hintergrund unter Über uns.
Hinweis gefunden? Wir bessern nach.
Unsere Berechnungen werden regelmäßig anhand realer Gehaltsabrechnungen geprüft. Sollte Ihnen dennoch ein Fehler oder eine veraltete Angabe auffallen, schreiben Sie uns kurz an e.akineden@gmail.com — wir prüfen jeden Hinweis und korrigieren zeitnah.