Aktuell 2026

Sozialversicherung 2026 – Vollständige Übersicht

Alle aktuellen Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenzen und Besonderheiten der deutschen Sozialversicherung.

Beitragssätze 2026 im Überblick

VersicherungszweigAN-AnteilAG-AnteilGesamtBBG/Jahr
Krankenversicherung (GKV)7,30 % + ZB/27,30 % + ZB/214,6 % + ZB69.750
davon Ø Zusatzbeitrag 20261,45 %1,45 %2,90 %
Rentenversicherung (GRV)9,30 %9,30 %18,60 %101.400
Arbeitslosenversicherung (AV)1,30 %1,30 %2,60 %101.400
Pflegeversicherung (PV)1,80 %*1,80 %3,60 %69.750

* AN-Anteil PV variiert nach Kinderzahl: 2,4 % (kinderlos ≥ 23 J.), 1,8 % (1 Kind), 1,55 % (2), 1,3 % (3), 1,05 % (4), 0,8 % (5+). In Sachsen trägt der AN 0,5 % mehr.

Beitragsbemessungsgrenzen und weitere Grenzen 2026

GrenzeMonatlichJährlich
BBG Kranken-/Pflegeversicherung5.812,5069.750
BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung8.450,00101.400
Versicherungspflichtgrenze (PKV)6.450,0077.400
Minijob-Grenze603,007.236

Pflegeversicherung 2026 — AN-Beitrag nach Kinderzahl (§55 SGB XI)

KinderAN-SatzAG-SatzGesamtBsp. 3.500 €/Mo.
Kinderlos (≥ 23 J.)2.40 %1.80 %4.20 %84.00
1 Kind1.80 %1.80 %3.60 %63.00
2 Kinder1.55 %1.80 %3.35 %54.25
3 Kinder1.30 %1.80 %3.10 %45.50
4 Kinder1.05 %1.80 %2.85 %36.75
5+ Kinder0.80 %1.80 %2.60 %28.00

Häufige Fragen zur Sozialversicherung 2026

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2026?

Der Gesamtbeitragssatz zur Sozialversicherung beträgt 2026 (ohne kassenindividuellen KV-Zusatzbeitrag): KV 14,6 % + Ø 2,9 % ZB, RV 18,6 %, AV 2,6 %, PV 3,6 % (kinderlos ≥ 23 J. 4,2 %). AN und AG tragen je etwa die Hälfte. Der maximale monatliche AN-Gesamtbeitrag (kinderlos, NRW) liegt bei ca. 1.050 € bei Höchstverdienern.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2026?

Die BBG ist die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. 2026: KV/PV 69.750 €/Jahr (5.812,50 €/Monat), RV/AV 101.400 €/Jahr (8.450 €/Monat). Einkommen über diesen Grenzen ist beitragsfrei. Ein Gutverdiener mit 10.000 €/Monat zahlt RV-Beiträge nur auf 8.450 €.

Was ist der KV-Zusatzbeitrag 2026?

Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird von jeder Kasse individuell festgelegt. Der gesetzliche Durchschnittszusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 %. AN und AG tragen je die Hälfte (je 1,45 %). Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag liegt 2026 zwischen ca. 1,70 % (günstigste Kassen) und 3,80 % (teuerste). Ein Kassenwechsel kann 200–600 €/Jahr sparen.

Wie funktioniert der Pflegeversicherungsbeitrag 2026?

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 2026 insgesamt 3,6 %. Kinderlose zahlen ab 23 Jahren einen Zuschlag von 0,6 % (AN-Anteil 2,4 %). Eltern erhalten eine Entlastung: ab dem 2. Kind -0,25 % je Kind bis max. -1,0 % (ab 5 Kindern). In Sachsen trägt der Arbeitnehmer traditionell 0,5 % mehr als in anderen Bundesländern.

Wer ist in Deutschland sozialversicherungspflichtig?

Alle Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (kein Minijob). Minijobber (bis 603 €/Monat 2026) sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können aber befreit werden. Selbstständige sind grundsätzlich nicht pflichtversichert (außer bestimmte Berufsgruppen). Beamte haben keine GKV/RV/AV-Beitragspflicht.

Was zahlt der Arbeitgeber zur Sozialversicherung?

Der Arbeitgeber trägt grundsätzlich die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge: je 7,3 % KV + ZB/2, 9,3 % RV, 1,3 % AV, 1,8 % PV (in Sachsen 1,3 %). Hinzu kommen Unfallversicherung (branchenabhängig), Insolvenzgeldumlage und U1/U2-Umlage. Die AG-Gesamtkosten liegen etwa 20–21 % über dem Bruttogehalt.

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