2026

Beitragsbemessungsgrenze 2026 (BBG)

Die Obergrenzen für Sozialversicherungsbeiträge — ab diesem Einkommen zahlen Sie keine weiteren Abgaben.

BBG Kranken- und Pflegeversicherung

69.750

5.812,5 € / Monat

Max. KV-Beitrag AN (Ø ZB): 508.59 €/Monat

Max. PV-Beitrag AN (kinderlos): 139.50 €/Monat

BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung

101.400

8.450 € / Monat

Max. RV-Beitrag AN: 785.85 €/Monat

Max. AV-Beitrag AN: 109.85 €/Monat

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Einkommen über dieser Grenze ist beitragsfrei.

Beispiel: Bei einem Jahresgehalt von 120.000 € zahlen Sie RV-Beiträge nur auf die ersten 101.400 € — die restlichen 18.600 € sind RV-beitragsfrei. Für KV/PV gilt die niedrigere Grenze von 69.750 €.

Maximale Sozialabgaben 2026 (AN-Anteil)

VersicherungSatz ANMax. MonatMax. Jahr
Krankenversicherung (inkl. Ø ZB 2,9 %)8.75 %508.596103.12
Rentenversicherung9.30 %785.859430.20
Pflegeversicherung (kinderlos, ≥ 23 J.)2,40 %139.501674.00
Arbeitslosenversicherung1.30 %109.851318.20
Gesamt1543.7918525.52

Ø Zusatzbeitrag 2026: 2,9 %. Individuelle Kassen weichen ab. Mit eigenem ZB im Brutto-Netto-Rechner berechnen.

Alle Grenzen der Sozialversicherung 2026

GrenzeMonatlichJährlich
BBG Kranken-/Pflegeversicherung5.812,5069.750
BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung8.450,00101.400
Versicherungspflichtgrenze (PKV)6.450,0077.400
Minijob-Grenze603,007.236

Häufige Fragen zur Beitragsbemessungsgrenze

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2026?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Einkommen über dieser Grenze ist beitragsfrei. 2026: KV/PV 69.750 €/Jahr (5.812,5 €/Monat), RV/AV 101.400 €/Jahr (8.450 €/Monat). Ein Gutverdiener mit 15.000 €/Monat Brutto zahlt RV-Beiträge nur auf 8.450 €.

Wie wird die BBG jährlich festgelegt?

Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich per Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung (SVRV) angepasst. Grundlage ist die Entwicklung der Durchschnittslöhne. Seit 2025 gilt die einheitliche BBG RV für Ost und West (vorher gab es separate Ostgrenzen). Die KV-BBG entwickelt sich eigenständig nach §223 Abs. 3 SGB V.

Was sind die maximalen Sozialversicherungsbeiträge 2026?

Der maximale monatliche AN-Gesamtbeitrag zur SV beträgt 2026 (kinderlos, NRW, Ø Zusatzbeitrag 2,9 %): KV 508.59 €, RV 785.85 €, PV 139.50 €, AV 109.85 €. Gesamt ca. 1544 €/Monat.

Was ist die Versicherungspflichtgrenze 2026?

Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) beträgt 2026 77.400 € (6450.00 €/Monat). Wer dauerhaft mehr verdient, darf in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. "Dauerhaft" bedeutet: Das Einkommen muss in zwei aufeinanderfolgenden Jahren über der Grenze liegen.

Warum gibt es verschiedene BBG für KV und RV?

KV und RV haben historisch unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und Leistungsstrukturen. Die KV-BBG (69.750 €) ist niedriger, weil die Leistungen der GKV für alle gleich sind (Solidarprinzip). Die RV-BBG (101.400 €) ist höher, weil die Rentenleistung einkommensbezogen ist — wer mehr einzahlt, bekommt auch mehr Rente. Ab der jeweiligen BBG zahlt man keine weiteren Beiträge für den entsprechenden Zweig.

Lohnt es sich, über der BBG zu verdienen?

Ja — oberhalb der BBG steigt das Nettoeinkommen überproportional, weil keine weiteren SV-Beiträge anfallen (nur noch Einkommensteuer). Beispiel: Bei 8.450 €/Monat Brutto (= RV-BBG) zahlt man max. RV. Eine Gehaltserhöhung auf 10.000 € kostet dann nur noch ca. 40–47 % Lohnsteuer + Soli, aber keine RV/AV mehr auf den Mehrbetrag. Die effektive Grenzbelastung sinkt ab der BBG deutlich.

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