2026

Grundfreibetrag 2026

Das steuerliche Existenzminimum — wie viel Einkommen bleibt steuerfrei?

Grundfreibetrag 2026 (Ledige)

12.348

pro Jahr steuerfrei (§32a EStG)

Grundfreibetrag 2026 (Verheiratete, StK III)

24.696

Splittingverfahren

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag (steuerliches Existenzminimum) ist der Einkommensbetrag, der bei der Einkommensteuer vollständig steuerfrei bleibt. Er schützt das Einkommen, das für das menschenwürdige Existenzminimum benötigt wird — verfassungsrechtlich durch das BVerfG abgesichert.

Rechtsgrundlage: §32a Abs. 1 EStG. Der Betrag wird jährlich an die Inflationsentwicklung angepasst (Existenzminimumsbericht der Bundesregierung).

Für Arbeitnehmer gilt: Neben dem Grundfreibetrag werden noch die Werbungskostenpauschale (1.230 €) und die Sonderausgabenpauschale (36 €) abgezogen. Effektiv sind damit ca. 13.614 € Jahresbrutto lohnsteuerfrei.

Entwicklung des Grundfreibetrags

JahrGrundfreibetragErhöhung
202210.347
202310.908+561 €
202411.604+696 €
202512.096+492 €
2026 (aktuell)12.348+252 €

Häufige Fragen zum Grundfreibetrag

Was ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 € für Ledige und 24.696 € für Verheiratete (Splitting). Er ist das steuerliche Existenzminimum nach §32a Abs. 1 EStG — Einkommen bis zu diesem Betrag wird nicht besteuert. Für Verheiratete gilt das Splittingverfahren: Der doppelte Grundfreibetrag ist steuerfrei.

Ab wann zahle ich Einkommensteuer 2026?

Einkommensteuer fällt erst an, wenn das zu versteuernde Einkommen (zvE) den Grundfreibetrag von 12.348 € übersteigt. Für Arbeitnehmer gilt: Bruttolohn − Werbungskostenpauschale (1.230 €) − Sonderausgabenpauschale (36 €) − Vorsorgepauschale (VSP) = zvE. Bei einem Monatsbrutto von ca. 1.100 € fällt in StK I typischerweise noch keine Lohnsteuer an.

Wie hat sich der Grundfreibetrag entwickelt?

Der Grundfreibetrag wurde in den letzten Jahren deutlich angehoben: 2022: 10.347 €, 2023: 10.908 € (+561 €), 2024: 11.604 € (+696 €), 2025: 12.096 € (+492 €), 2026: 12.348 € (+252 €). Die Erhöhungen folgen dem verfassungsrechtlichen Gebot, das Existenzminimum stets steuerfrei zu stellen (BVerfG).

Was ist der Unterschied zwischen Grundfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

Der Grundfreibetrag (12.348 € in 2026) stellt das steuerliche Existenzminimum dar — bis zu diesem Betrag ist das gesamte Einkommen steuerfrei. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €/Jahr) ist eine pauschale Abgeltung der Werbungskosten und wird vom Bruttolohn abgezogen, bevor der Grundfreibetrag angewendet wird. Beide wirken zusammen: Ein Arbeitnehmer kann effektiv ca. 13.614 € (12.348 € + 1.230 € + 36 €) verdienen, bevor Lohnsteuer anfällt.

Gilt der Grundfreibetrag auch für Rentner?

Ja. Der Grundfreibetrag gilt für alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen in Deutschland — also auch für Rentner. Rentner, deren gesamtes zu versteuerndes Einkommen (Rente + sonstige Einkünfte, nach Freibeträgen) unter 12.348 € bleibt, zahlen keine Einkommensteuer. Der steuerpflichtige Rentenanteil hängt vom Rentenbeginn ab (§22 EStG, Kohortenprinzip).

Was bedeutet der Grundfreibetrag für mein Netto?

Der Grundfreibetrag schützt Ihr Existenzminimum vor Besteuerung. Praktisch bedeutet das: Bei einem Jahresbrutto von z.B. 13.614 € (= GFB + WKP + SAP) fällt in StK I gar keine Lohnsteuer an. Ab diesem Punkt steigt die Steuer progressiv. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner sehen Sie den genauen Effekt für Ihr Gehalt.

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