Grundfreibetrag 2026
Das steuerliche Existenzminimum — wie viel Einkommen bleibt steuerfrei?
Grundfreibetrag 2026 (Ledige)
12.348 €
pro Jahr steuerfrei (§32a EStG)
Grundfreibetrag 2026 (Verheiratete, StK III)
24.696 €
Splittingverfahren
Was ist der Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag (steuerliches Existenzminimum) ist der Einkommensbetrag, der bei der Einkommensteuer vollständig steuerfrei bleibt. Er schützt das Einkommen, das für das menschenwürdige Existenzminimum benötigt wird — verfassungsrechtlich durch das BVerfG abgesichert.
Rechtsgrundlage: §32a Abs. 1 EStG. Der Betrag wird jährlich an die Inflationsentwicklung angepasst (Existenzminimumsbericht der Bundesregierung).
Für Arbeitnehmer gilt: Neben dem Grundfreibetrag werden noch die Werbungskostenpauschale (1.230 €) und die Sonderausgabenpauschale (36 €) abgezogen. Effektiv sind damit ca. 13.614 € Jahresbrutto lohnsteuerfrei.
Entwicklung des Grundfreibetrags
| Jahr | Grundfreibetrag | Erhöhung |
|---|---|---|
| 2022 | 10.347 € | — |
| 2023 | 10.908 € | +561 € |
| 2024 | 11.604 € | +696 € |
| 2025 | 12.096 € | +492 € |
| 2026 (aktuell) | 12.348 € | +252 € |
Häufige Fragen zum Grundfreibetrag
Was ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 € für Ledige und 24.696 € für Verheiratete (Splitting). Er ist das steuerliche Existenzminimum nach §32a Abs. 1 EStG — Einkommen bis zu diesem Betrag wird nicht besteuert. Für Verheiratete gilt das Splittingverfahren: Der doppelte Grundfreibetrag ist steuerfrei.
Ab wann zahle ich Einkommensteuer 2026?
Einkommensteuer fällt erst an, wenn das zu versteuernde Einkommen (zvE) den Grundfreibetrag von 12.348 € übersteigt. Für Arbeitnehmer gilt: Bruttolohn − Werbungskostenpauschale (1.230 €) − Sonderausgabenpauschale (36 €) − Vorsorgepauschale (VSP) = zvE. Bei einem Monatsbrutto von ca. 1.100 € fällt in StK I typischerweise noch keine Lohnsteuer an.
Wie hat sich der Grundfreibetrag entwickelt?
Der Grundfreibetrag wurde in den letzten Jahren deutlich angehoben: 2022: 10.347 €, 2023: 10.908 € (+561 €), 2024: 11.604 € (+696 €), 2025: 12.096 € (+492 €), 2026: 12.348 € (+252 €). Die Erhöhungen folgen dem verfassungsrechtlichen Gebot, das Existenzminimum stets steuerfrei zu stellen (BVerfG).
Was ist der Unterschied zwischen Grundfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
Der Grundfreibetrag (12.348 € in 2026) stellt das steuerliche Existenzminimum dar — bis zu diesem Betrag ist das gesamte Einkommen steuerfrei. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €/Jahr) ist eine pauschale Abgeltung der Werbungskosten und wird vom Bruttolohn abgezogen, bevor der Grundfreibetrag angewendet wird. Beide wirken zusammen: Ein Arbeitnehmer kann effektiv ca. 13.614 € (12.348 € + 1.230 € + 36 €) verdienen, bevor Lohnsteuer anfällt.
Gilt der Grundfreibetrag auch für Rentner?
Ja. Der Grundfreibetrag gilt für alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen in Deutschland — also auch für Rentner. Rentner, deren gesamtes zu versteuerndes Einkommen (Rente + sonstige Einkünfte, nach Freibeträgen) unter 12.348 € bleibt, zahlen keine Einkommensteuer. Der steuerpflichtige Rentenanteil hängt vom Rentenbeginn ab (§22 EStG, Kohortenprinzip).
Was bedeutet der Grundfreibetrag für mein Netto?
Der Grundfreibetrag schützt Ihr Existenzminimum vor Besteuerung. Praktisch bedeutet das: Bei einem Jahresbrutto von z.B. 13.614 € (= GFB + WKP + SAP) fällt in StK I gar keine Lohnsteuer an. Ab diesem Punkt steigt die Steuer progressiv. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner sehen Sie den genauen Effekt für Ihr Gehalt.
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