2026

Grundfreibetrag 2026

Das steuerliche Existenzminimum — wie viel Einkommen bleibt steuerfrei?

Erstellt von der Redaktion BruttoNetto-Online.deMethodik geprüft anhand realer GehaltsabrechnungenStand 06/2026Wie wir rechnen

Grundfreibetrag 2026 (Ledige)

12.348 €

pro Jahr steuerfrei (§32a EStG)

Grundfreibetrag 2026 (Verheiratete, StK III)

24.696 €

Splittingverfahren

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag (steuerliches Existenzminimum) ist der Einkommensbetrag, der bei der Einkommensteuer vollständig steuerfrei bleibt. Er schützt das Einkommen, das für das menschenwürdige Existenzminimum benötigt wird — verfassungsrechtlich durch das BVerfG abgesichert.

Rechtsgrundlage: §32a Abs. 1 EStG. Der Betrag wird jährlich an die Inflationsentwicklung angepasst (Existenzminimumsbericht der Bundesregierung).

Für Arbeitnehmer gilt: Neben dem Grundfreibetrag werden noch die Werbungskostenpauschale (1.230 €) und die Sonderausgabenpauschale (36 €) abgezogen. Effektiv sind damit ca. 13.614 € Jahresbrutto lohnsteuerfrei.

Entwicklung des Grundfreibetrags

JahrGrundfreibetragErhöhung
202210.347 €—
202310.908 €+561 €
202411.604 €+696 €
202512.096 €+492 €
2026 (aktuell)12.348 €+252 €

Häufige Fragen zum Grundfreibetrag

Was ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 € für Ledige und 24.696 € für Verheiratete (Splitting). Er ist das steuerliche Existenzminimum nach §32a Abs. 1 EStG — Einkommen bis zu diesem Betrag wird nicht besteuert. Für Verheiratete gilt das Splittingverfahren: Der doppelte Grundfreibetrag ist steuerfrei.

Ab wann zahle ich Einkommensteuer 2026?

Einkommensteuer fällt erst an, wenn das zu versteuernde Einkommen (zvE) den Grundfreibetrag von 12.348 € übersteigt. Für Arbeitnehmer gilt: Bruttolohn − Werbungskostenpauschale (1.230 €) − Sonderausgabenpauschale (36 €) − Vorsorgepauschale (VSP) = zvE. Bei einem Monatsbrutto von ca. 1.100 € fällt in StK I typischerweise noch keine Lohnsteuer an.

Wie hat sich der Grundfreibetrag entwickelt?

Der Grundfreibetrag wurde in den letzten Jahren deutlich angehoben: 2022: 10.347 €, 2023: 10.908 € (+561 €), 2024: 11.604 € (+696 €), 2025: 12.096 € (+492 €), 2026: 12.348 € (+252 €). Die Erhöhungen folgen dem verfassungsrechtlichen Gebot, das Existenzminimum stets steuerfrei zu stellen (BVerfG).

Was ist der Unterschied zwischen Grundfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

Der Grundfreibetrag (12.348 € in 2026) stellt das steuerliche Existenzminimum dar — bis zu diesem Betrag ist das gesamte Einkommen steuerfrei. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €/Jahr) ist eine pauschale Abgeltung der Werbungskosten und wird vom Bruttolohn abgezogen, bevor der Grundfreibetrag angewendet wird. Beide wirken zusammen: Ein Arbeitnehmer kann effektiv ca. 13.614 € (12.348 € + 1.230 € + 36 €) verdienen, bevor Lohnsteuer anfällt.

Gilt der Grundfreibetrag auch für Rentner?

Ja. Der Grundfreibetrag gilt für alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen in Deutschland — also auch für Rentner. Rentner, deren gesamtes zu versteuerndes Einkommen (Rente + sonstige Einkünfte, nach Freibeträgen) unter 12.348 € bleibt, zahlen keine Einkommensteuer. Der steuerpflichtige Rentenanteil hängt vom Rentenbeginn ab (§22 EStG, Kohortenprinzip).

Was bedeutet der Grundfreibetrag für mein Netto?

Der Grundfreibetrag schützt Ihr Existenzminimum vor Besteuerung. Praktisch bedeutet das: Bei einem Jahresbrutto von z.B. 13.614 € (= GFB + WKP + SAP) fällt in StK I gar keine Lohnsteuer an. Ab diesem Punkt steigt die Steuer progressiv. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner sehen Sie den genauen Effekt für Ihr Gehalt.

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