Lohnsteuerrechner 2026
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer berechnen – nach PAP 2026 (§39b EStG), für alle Steuerklassen.
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Wie funktioniert der Lohnsteuerrechner?
Der Lohnsteuerrechner berechnet Ihre Lohnsteuer 2026 nach dem offiziellen Programmablaufplan (PAP) des Bundesministeriums der Finanzen. Er berücksichtigt alle drei Steuerkomponenten, die direkt vom Lohn einbehalten werden:
- Lohnsteuer nach §32a EStG — progressiver Tarif mit 5 Stufen
- Solidaritätszuschlag nach §4 SolZG — ab 18.130 € Jahreslohnsteuer
- Kirchensteuer — 8 % (BY/BW) oder 9 % der Lohnsteuer
Die Vorsorgepauschale (VSP) nach §39b Abs. 2 EStG wird automatisch berücksichtigt und mindert das zu versteuernde Einkommen. Sie umfasst den RV-Anteil (9,3 %), den KV-Anteil (7,0 % + ZB/2) und den PV-Anteil.
Berechnungsweg Lohnsteuer 2026
| Jahresbruttolohn | = Ausgangsbetrag |
| − Werbungskostenpauschale (§9a EStG) | 1.230 €/Jahr |
| − Sonderausgabenpauschale (§10c EStG) | 36 €/Jahr |
| − Vorsorgepauschale (§39b EStG) | RV + KV + PV |
| − Zusätzlicher Freibetrag (optional) | individuell |
| = zu versteuerndes Einkommen (zvE) | Basis für Lohnsteuer |
| × Steuertarif §32a EStG | 0–45 % |
| = Lohnsteuer | Ergebnis |
Einkommensteuertarif §32a EStG 2026
| Einkommensstufe (zvE / Jahr) | Steuersatz | Typ |
|---|---|---|
| bis 12.348 € | 0 % | Grundfreibetrag |
| 12.349 € – 17.799 € | 14 % – 24 % | 1. Progressionszone |
| 17.800 € – 69.878 € | 24 % – 42 % | 2. Progressionszone |
| 69.879 € – 277.825 € | 42 % | Proportionalzone |
| ab 277.826 € | 45 % | Reichensteuer |
Grundfreibetrag 2026: 12.348 € (§32a Abs.1 EStG). Für StK III gilt das Splittingverfahren (2 × Grundtarif des halben zvE).
Lohnsteuer 2026 – Beispielwerte
| StK | Brutto / Mo. | Lohnsteuer | Soli | Gesamt / Mo. |
|---|---|---|---|---|
| StK I | 2.000 € | 77,08 € | 0,00 € | 77,08 € |
| StK I | 3.500 € | 353,25 € | 0,00 € | 353,25 € |
| StK I | 5.000 € | 760,50 € | 0,00 € | 760,50 € |
| StK I | 8.000 € | 1.687,00 € | 0,00 € | 1.687,00 € |
| StK III | 3.500 € | 62,58 € | 0,00 € | 62,58 € |
| StK III | 5.000 € | 232,58 € | 0,00 € | 232,58 € |
NRW, GKV 2,90 % ZB, keine Kinder, keine Kirchensteuer. Richtwerte — individuelle Berechnung oben.
Steuerklassen im Überblick
Ledige, Geschiedene, Verwitwete (nach 1. Jahr). Standardtarif nach §32a EStG.
Alleinerziehende — Entlastungsbetrag 4.260 €/Jahr (§24b EStG). Weniger Lohnsteuer als StK I.
Verheiratete mit höherem Einkommen. Splittingverfahren → deutlich niedrigere Lohnsteuer.
Beide Ehepartner, gleiches Einkommen. Entspricht StK I für beide.
Ehepartner mit geringerem Einkommen (Kombination mit StK III). Höchste Steuerbelastung.
Zweiter und weitere Arbeitgeber. Kein Grundfreibetrag, kein WKP, kein SAP.
Häufige Fragen zur Lohnsteuer
Wie wird die Lohnsteuer 2026 berechnet?
Die Lohnsteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) angewendet. Das zvE ergibt sich aus Bruttolohn abzüglich Werbungskosten (1.230 €), Sonderausgaben (36 €) und Vorsorgepauschale. Auf das zvE wird der progressive Tarif nach §32a EStG angewendet: 0 % bis 12.348 €, danach progressiv bis 42 % (ab 69.879 €) und 45 % Reichensteuer (ab 277.826 €).
Was ist die Vorsorgepauschale (VSP)?
Die Vorsorgepauschale (§39b Abs. 2 EStG) mindert das zvE und damit die Lohnsteuer. 2026 besteht sie aus dem RV-Anteil (9,3 % des Bruttos), dem KV-Anteil (7,0 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag/2) und dem PV-Anteil des Arbeitnehmers.
Ab wann fällt der Solidaritätszuschlag 2026 an?
Der Soli fällt erst an, wenn die Jahreslohnsteuer die Freigrenze von 18.130 € überschreitet. In der Milderungszone wird der Soli schrittweise auf 5,5 % erhöht. Für die meisten Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen fällt in 2026 kein Soli an.
Wie viel Kirchensteuer zahle ich 2026?
Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 % der Lohnsteuer, in allen anderen Bundesländern 9 %. Sie wird nur erhoben, wenn Sie Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft sind.
Was ist der Unterschied zwischen Effektivsteuersatz und Grenzsteuersatz?
Der Effektivsteuersatz ist der Anteil aller Steuern am Bruttogehalt (Durchschnitt). Der Grenzsteuersatz zeigt, wie viel Prozent vom nächsten verdienten Euro an den Staat gehen. Bei 3.500 €/Monat (StK I) liegt der Effektivsteuersatz bei ca. 10 %, der Grenzsteuersatz jedoch bereits bei ca. 27 %.
Welche Steuerklasse zahlt am wenigsten Lohnsteuer?
Steuerklasse III zahlt am wenigsten dank des Splittingverfahrens. StK II bietet Alleinerziehenden zusätzlich den Entlastungsbetrag von 4.260 €/Jahr. Steuerklasse VI ist die teuerste, da keine Freibeträge abgezogen werden.