Steuerklassen 2026 – Alle 6 Klassen erklärt
Von Klasse I bis VI: Was bedeutet jede Steuerklasse, wer hat Anspruch und wann lohnt sich ein Wechsel?
Steuerklasse I
Ledige, Geschiedene, dauerhaft Getrennte
- • Grundfreibetrag: 12.348 €
- • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 €
- • Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 €
Die Standardsteuerklasse für Alleinstehende. Gilt auch für Verwitwete ab dem übernächsten Jahr nach dem Tod.
Steuerklasse II
Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt
- • Wie Klasse I, plus:
- • Entlastungsbetrag: 4.260 €/Jahr
- • +240 € je weiteres Kind (§24b EStG)
Muss beim Finanzamt beantragt werden. Das Kind muss im Haushalt leben und gemeldet sein. Kein anderer Volljähriger darf im Haushalt wohnen.
Steuerklasse III
Verheiratete / eingetragene Lebenspartner (Besserverdiener)
- • Splittingverfahren: 2 × Grundtarif(zvE/2)
- • Doppelter Grundfreibetrag: 24.696 €
- • Niedrigste monatliche Lohnsteuer
Immer in Kombination mit StK V des Partners. Das Splittingverfahren halbiert das zu versteuernde Einkommen, wendet den Tarif an und verdoppelt — bei progressivem Tarif ein erheblicher Vorteil.
Steuerklasse IV
Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
- • Identisch mit StK I
- • Mit Faktorverfahren möglich (§39f EStG)
- • Keine Nachzahlungsgefahr bei ähnlichem Gehalt
Standardklasse nach Eheschließung. Das Faktorverfahren (4/4 mit Faktor) sorgt für gerechte Verteilung und vermeidet Steuernachzahlungen am Jahresende.
Steuerklasse V
Ehepartner des StK-III-Inhabers (Geringverdiener)
- • Kein Grundfreibetrag angesetzt
- • Höchste monatliche Lohnsteuer
- • Ausgleich über Steuererklärung
Wer StK V hat, zahlt hohe monatliche Lohnsteuer. Nach der Steuererklärung wird die Gesamtsteuer des Ehepaares fair aufgeteilt. Tipp: Nur wählen, wenn Partner erheblich mehr verdient.
Steuerklasse VI
Zweites und weiteres Arbeitsverhältnis gleichzeitig
- • Kein Grundfreibetrag
- • Keine Werbungskosten-Pauschale
- • Keine Sonderausgaben-Pauschale
Gilt nur für den zweiten (oder weiteren) Arbeitgeber. Beim Hauptarbeitgeber bleibt die normale Steuerklasse. Steuer wird ab dem ersten Euro erhoben — ohne jeden Freibetrag.
Steuerklasse wechseln 2026
Wann kann ich wechseln?
- Mehrmals jährlich möglich (seit 2020)
- Bei Heirat oder Scheidung sofort
- Bei Trennung oder Verwitwung
- Bei Geburt eines Kindes (StK II)
Wo beantragen?
- Beim zuständigen Finanzamt
- Online über ELSTER (elster.de)
- Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel"
Kombination III/V oder IV/IV?
- III/V: Ein Partner verdient deutlich mehr
- IV/IV: Ähnliches Gehalt, keine Nachzahlung
- IV mit Faktor: Beste Lösung für faire Verteilung
Häufige Fragen zu Steuerklassen
Welche Steuerklasse ist am besten für Verheiratete?
Verdient ein Partner deutlich mehr, ist die Kombination Steuerklasse III (Besserverdiener) und V (Geringverdiener) vorteilhaft — sie erhöht das gemeinsame monatliche Netto erheblich. Bei ähnlichen Gehältern ist Steuerklasse IV/IV oder IV/IV mit Faktorverfahren günstiger, da Steuernachzahlungen vermieden werden. Das Finanzamt gleicht den Unterschied über die Steuererklärung aus.
Wer hat Anspruch auf Steuerklasse 2?
Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende, die mindestens ein Kind in ihrem Haushalt haben, für das sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten. Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 4.260 € jährlich plus 240 € für jedes weitere Kind. Der Antrag läuft über das Finanzamt oder ELSTER.
Wie oft darf man die Steuerklasse 2026 wechseln?
Seit 2020 ist ein Steuerklassenwechsel mehrmals im Jahr möglich. Bei Heirat, Scheidung, Trennung, Verwitwung oder Geburt eines Kindes kann sofort gewechselt werden. Der Antrag wird beim zuständigen Finanzamt oder über ELSTER (elster.de) gestellt.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 4?
Steuerklasse I und IV führen zu identischen Lohnsteuerabzügen — beide gewähren denselben Grundfreibetrag (12.348 €), Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €). Der Unterschied: StK I gilt für Alleinstehende, StK IV für Verheiratete. Bei StK IV kann zusätzlich das Faktorverfahren gewählt werden.
Wann lohnt sich Steuerklasse III/V für Ehepaare?
Die Kombination III/V lohnt sich, wenn ein Partner mindestens 60 % des gemeinsamen Bruttoeinkommens verdient. Der Besserverdiener zahlt in StK III deutlich weniger Lohnsteuer (Splittingvorteil). Wichtig: In StK V zahlt der andere Partner viel mehr Steuer als in StK IV. Der Ausgleich erfolgt über die Steuererklärung. Bei ähnlichem Einkommen besser IV/IV wählen, um Nachzahlungen zu vermeiden.
Was bedeutet das Faktorverfahren bei Steuerklasse 4?
Das Faktorverfahren (StK IV/IV mit Faktor) berechnet für jeden Partner einen individuellen Faktor, der die unterschiedlichen Einkommen berücksichtigt. So wird die Lohnsteuer gerechter verteilt als bei III/V, ohne dass einer der Partner in StK V hohe Abzüge hat. Steuernachzahlungen werden vermieden. Der Antrag läuft über ELSTER oder das Finanzamt.
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