2026

Kinderfreibetrag 2026

Wie funktioniert der Kinderfreibetrag und wann ist er günstiger als Kindergeld?

9.756

Kinderfreibetrag gesamt

je Kind, zusammenveranlagte Eltern

4.878

Je Elternteil

bei Getrenntveranlagung

250 €

Kindergeld / Monat

ab dem 1. Kind (einheitlich 2026)

Zusammensetzung des Kinderfreibetrags 2026 (§32 Abs. 6 EStG)

BestandteilJe ElternteilBeide zusammen
Kinderfreibetrag (Existenzminimum des Kindes)3.4146.828
BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung)1.4642.928
Kinderfreibetrag gesamt4.8789.756

Günstigerprüfung: Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Das Finanzamt führt automatisch die Günstigerprüfung durch — Sie müssen nichts beantragen.

Kinderfreibetrag günstiger ab ca.:

~66.000 € zvE (Einzelveranlagung)

~132.000 € zvE (Zusammenveranlagung)

Max. Steuerersparnis (42 %): 4.098 €/Jahr

Kindergeld günstiger bei:

Niedrigerem Einkommen (Grenzsteuersatz < ~31 %)

Kindergeld: 250 €/Monat = 3.000 €/Jahr

Wird automatisch ausgezahlt — kein Antrag nötig

Steuerersparnis durch Kinderfreibetrag 2026

GrenzsteuersatzErsparnis / Kind / JahrVorteil ggü. Kindergeld
25 %2.439−561 €
30 %2.927−73 €
35 %3.415+415 €
42 %4.098+1.098 €
45 %4.390+1.390 €

Kindergeld: 3.000 €/Jahr. Grün = Kinderfreibetrag günstiger. Ohne Soli und Kirchensteuereffekte.

Häufige Fragen zum Kinderfreibetrag

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?

Der Kinderfreibetrag 2026 beträgt 9.756 € je Kind bei zusammenveranlagten Eltern (§32 Abs. 6 EStG). Er setzt sich zusammen aus dem Kinderfreibetrag (Existenzminimum des Kindes) von 6.828 € und dem Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrag (BEA) von 2.928 € pro Kind (je 4.878 € / 1.464 € je Elternteil bei Getrenntveranlagung). Die Summe beträgt je Elternteil 4.878 €.

Wann ist der Kinderfreibetrag günstiger als Kindergeld?

Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung), was vorteilhafter ist. Der Kinderfreibetrag ist günstiger, wenn die Steuerersparnis durch den Freibetrag das Kindergeld übersteigt. Das ist typischerweise ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 66.000 € (Einzelveranlagung) bzw. ca. 132.000 € (Zusammenveranlagung) der Fall. Bei niedrigerem Einkommen ist das Kindergeld (250 €/Monat = 3.000 €/Jahr) günstiger — es wird automatisch ausgezahlt.

Wie viel Steuern spare ich durch den Kinderfreibetrag?

Die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag hängt vom Grenzsteuersatz ab. Maximal (bei 42 % Steuersatz): 0,42 × 9.756 € = 4.098 €/Jahr je Kind. Bei 30 % Grenzsteuersatz: ca. 2.927 €/Jahr. Auf den Kinderfreibetrag wird auch kein Solidaritätszuschlag und keine Kirchensteuer berechnet.

Kann ich den Kinderfreibetrag des anderen Elternteils übertragen?

Ja. Wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt oder mangels Leistungsfähigkeit nicht zahlen kann, kann der Kinderfreibetrag auf den anderen Elternteil übertragen werden. Ebenso beim Sonderbedarfs-Bildungsfreibetrag: Zahlt ein Elternteil kein Schulgeld, kann der Betrag auf den anderen übertragen werden. Antrag läuft über die Steuererklärung.

Was ist der Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kinderbetreuungskosten?

Der Kinderfreibetrag (9.756 €) ist im Lohnsteuerabzug integriert und wird von der Lohnsteuer abgezogen. Kinderbetreuungskosten (§10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) können zusätzlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden: 2/3 der Kosten bis max. 4.000 €/Kind/Jahr (bei Kindern bis 14 Jahre). Diese werden in der Steuererklärung angegeben und ergänzen den Kinderfreibetrag.

Was ist der Unterschied zwischen Kinderfreibetrag (Lohnsteuer) und steuerlicher Entlastung?

Der Kinderfreibetrag bei der Lohnsteuer wird monatlich über die Lohnsteuerkarte berücksichtigt — er reduziert die monatliche Lohnsteuer. Im Jahresausgleich prüft das Finanzamt, ob Kindergeld (3.000 €/Jahr je Kind) oder die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag höher ist (Günstigerprüfung). Ist der Freibetrag günstiger, wird das Kindergeld verrechnet und die Differenz erstattet.

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