Kinderfreibetrag 2026
Wie funktioniert der Kinderfreibetrag und wann ist er günstiger als Kindergeld?
9.756 €
Kinderfreibetrag gesamt
je Kind, zusammenveranlagte Eltern
4.878 €
Je Elternteil
bei Getrenntveranlagung
250 €
Kindergeld / Monat
ab dem 1. Kind (einheitlich 2026)
Zusammensetzung des Kinderfreibetrags 2026 (§32 Abs. 6 EStG)
| Bestandteil | Je Elternteil | Beide zusammen |
|---|---|---|
| Kinderfreibetrag (Existenzminimum des Kindes) | 3.414 € | 6.828 € |
| BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung) | 1.464 € | 2.928 € |
| Kinderfreibetrag gesamt | 4.878 € | 9.756 € |
Günstigerprüfung: Kindergeld vs. Kinderfreibetrag
Das Finanzamt führt automatisch die Günstigerprüfung durch — Sie müssen nichts beantragen.
Kinderfreibetrag günstiger ab ca.:
~66.000 € zvE (Einzelveranlagung)
~132.000 € zvE (Zusammenveranlagung)
Max. Steuerersparnis (42 %): 4.098 €/Jahr
Kindergeld günstiger bei:
Niedrigerem Einkommen (Grenzsteuersatz < ~31 %)
Kindergeld: 250 €/Monat = 3.000 €/Jahr
Wird automatisch ausgezahlt — kein Antrag nötig
Steuerersparnis durch Kinderfreibetrag 2026
| Grenzsteuersatz | Ersparnis / Kind / Jahr | Vorteil ggü. Kindergeld |
|---|---|---|
| 25 % | 2.439 € | −561 € |
| 30 % | 2.927 € | −73 € |
| 35 % | 3.415 € | +415 € |
| 42 % | 4.098 € | +1.098 € |
| 45 % | 4.390 € | +1.390 € |
Kindergeld: 3.000 €/Jahr. Grün = Kinderfreibetrag günstiger. Ohne Soli und Kirchensteuereffekte.
Häufige Fragen zum Kinderfreibetrag
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?
Der Kinderfreibetrag 2026 beträgt 9.756 € je Kind bei zusammenveranlagten Eltern (§32 Abs. 6 EStG). Er setzt sich zusammen aus dem Kinderfreibetrag (Existenzminimum des Kindes) von 6.828 € und dem Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrag (BEA) von 2.928 € pro Kind (je 4.878 € / 1.464 € je Elternteil bei Getrenntveranlagung). Die Summe beträgt je Elternteil 4.878 €.
Wann ist der Kinderfreibetrag günstiger als Kindergeld?
Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung), was vorteilhafter ist. Der Kinderfreibetrag ist günstiger, wenn die Steuerersparnis durch den Freibetrag das Kindergeld übersteigt. Das ist typischerweise ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 66.000 € (Einzelveranlagung) bzw. ca. 132.000 € (Zusammenveranlagung) der Fall. Bei niedrigerem Einkommen ist das Kindergeld (250 €/Monat = 3.000 €/Jahr) günstiger — es wird automatisch ausgezahlt.
Wie viel Steuern spare ich durch den Kinderfreibetrag?
Die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag hängt vom Grenzsteuersatz ab. Maximal (bei 42 % Steuersatz): 0,42 × 9.756 € = 4.098 €/Jahr je Kind. Bei 30 % Grenzsteuersatz: ca. 2.927 €/Jahr. Auf den Kinderfreibetrag wird auch kein Solidaritätszuschlag und keine Kirchensteuer berechnet.
Kann ich den Kinderfreibetrag des anderen Elternteils übertragen?
Ja. Wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt oder mangels Leistungsfähigkeit nicht zahlen kann, kann der Kinderfreibetrag auf den anderen Elternteil übertragen werden. Ebenso beim Sonderbedarfs-Bildungsfreibetrag: Zahlt ein Elternteil kein Schulgeld, kann der Betrag auf den anderen übertragen werden. Antrag läuft über die Steuererklärung.
Was ist der Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kinderbetreuungskosten?
Der Kinderfreibetrag (9.756 €) ist im Lohnsteuerabzug integriert und wird von der Lohnsteuer abgezogen. Kinderbetreuungskosten (§10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) können zusätzlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden: 2/3 der Kosten bis max. 4.000 €/Kind/Jahr (bei Kindern bis 14 Jahre). Diese werden in der Steuererklärung angegeben und ergänzen den Kinderfreibetrag.
Was ist der Unterschied zwischen Kinderfreibetrag (Lohnsteuer) und steuerlicher Entlastung?
Der Kinderfreibetrag bei der Lohnsteuer wird monatlich über die Lohnsteuerkarte berücksichtigt — er reduziert die monatliche Lohnsteuer. Im Jahresausgleich prüft das Finanzamt, ob Kindergeld (3.000 €/Jahr je Kind) oder die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag höher ist (Günstigerprüfung). Ist der Freibetrag günstiger, wird das Kindergeld verrechnet und die Differenz erstattet.
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