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Präzise Berechnung nach §32a EStG · Alle 6 Steuerklassen · PKV/GKV Vergleich

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Steuerklassen erklärt

Klasse 1:Ledige, geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Arbeitnehmer
Klasse 2:Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt (+4.260 € Entlastungsbetrag)
Klasse 3:Verheiratete mit besserverdienenden Partner (Splittingverfahren, niedrigste Steuer)
Klasse 4:Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (wie Klasse 1 + Splitting-Ausgleich)
Klasse 5:Partner des Klasse-3-Inhabers (höhere Steuer, kein Grundfreibetrag)
Klasse 6:Zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis (höchste Steuer, kein Freibetrag)

Sozialversicherungsbeiträge 2026

BeitragsartANAGGesamt
Krankenversicherung7,30 % + ZB/27,30 % + ZB/214,6 % + ZB
Rentenversicherung9,30 %9,30 %18,6 %
Pflegeversicherung1,80 %*1,80 %3,60 %
Arbeitslosenversicherung1,30 %1,30 %2,60 %

* AN-Anteil variiert je nach Kinderanzahl. ZB = Zusatzbeitrag (Ø 2,90 %).

Beitragsbemessungsgrenzen 2026

KV / PV (monatlich)5.812,50 €
KV / PV (jährlich)69.750 €
RV / AV West (monatlich)8.450 €
RV / AV West (jährlich)101.400 €
Grundfreibetrag (ledig)12.348 €
Versicherungspflichtgrenze PKV77.400 €

Häufige Fragen