Aktuell 2026Alle Steuerwerte aktualisiert

Wie viel bleibt
netto von Ihrem Gehalt?

Berechnen Sie Ihren Nettolohn 2026 — inkl. Lohnsteuer, Sozialversicherung und Kirchensteuer.

Präzise Berechnung nach §32a EStG · Alle 6 Steuerklassen · PKV/GKV Vergleich

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Steuerklassen erklärt

Klasse 1:Ledige, geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Arbeitnehmer
Klasse 2:Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt (+4.260 € Entlastungsbetrag)
Klasse 3:Verheiratete mit besserverdienenden Partner (Splittingverfahren, niedrigste Steuer)
Klasse 4:Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (wie Klasse 1 + Splitting-Ausgleich)
Klasse 5:Partner des Klasse-3-Inhabers (höhere Steuer, kein Grundfreibetrag)
Klasse 6:Zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis (höchste Steuer, kein Freibetrag)

Sozialversicherungsbeiträge 2026

BeitragsartANAGGesamt
Krankenversicherung7,30 % + ZB/27,30 % + ZB/214,6 % + ZB
Rentenversicherung9,30 %9,30 %18,6 %
Pflegeversicherung1,80 %*1,80 %3,60 %
Arbeitslosenversicherung1,30 %1,30 %2,60 %

* AN-Anteil variiert je nach Kinderanzahl. ZB = Zusatzbeitrag (Ø 2,90 %).

Beitragsbemessungsgrenzen 2026

KV / PV (monatlich)5.812,50 €
KV / PV (jährlich)69.750 €
RV / AV West (monatlich)8.450 €
RV / AV West (jährlich)101.400 €
Grundfreibetrag (ledig)12.348 €
Versicherungspflichtgrenze PKV77.400 €

Häufige Fragen

Brutto-Netto-Rechner 2026 — Was bleibt vom Gehalt übrig?

Der Unterschied zwischen Brutto und Netto ist für viele Arbeitnehmer die wichtigste Frage bei einem neuen Jobangebot oder einer Gehaltsverhandlung. Unser kostenloser Brutto-Netto-Rechner zeigt Ihnen präzise, wie viel von Ihrem Bruttogehalt nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und den vier Sozialversicherungsbeiträgen als Nettogehalt übrig bleibt — und zwar nach den aktuellen Werten für das Steuerjahr 2026.

Die Berechnung folgt exakt den gesetzlichen Grundlagen: dem Programmablaufplan (PAP) des Bundesministeriums der Finanzen für die Lohnsteuer 2026, den aktualisierten Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung und allen Freibeträgen und Pauschalen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG). Wir haben die Berechnungen mit echten Gehaltsabrechnungen großer deutscher Arbeitgeber abgeglichen — die Abweichung liegt bei praktisch null Euro.

Wie funktioniert die Brutto-Netto-Berechnung?

Das Bruttogehalt ist der vertraglich vereinbarte Lohn vor allen Abzügen. Vom Brutto werden zwei große Blöcke abgezogen, um das Netto zu ermitteln: Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung). Die Höhe jedes Abzugs hängt von verschiedenen Faktoren ab — allen voran von der Steuerklasse, dem Bundesland, der Kirchenzugehörigkeit, Kindern und dem Versichertenstatus (gesetzlich oder privat).

In unserem Gehaltsrechner können Sie alle diese Parameter individuell einstellen. Das Ergebnis ist keine Schätzung, sondern eine exakte Rechnung nach den tatsächlichen Formeln — inklusive Vorsorgepauschale nach §39b EStG, Gleitzone bei niedrigen Einkommen und Beitragsbemessungsgrenzen.

Die wichtigsten Abzüge 2026 im Überblick

Lohnsteuer (§ 32a EStG)

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und wird direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Sie folgt einem progressiven Tarif: Einkommen bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) bleibt steuerfrei, darüber beginnt die Progression mit einem Eingangssatz von 14 %. Der Spitzensteuersatz von 42 % greift bei einem zu versteuernden Einkommen ab 66.761 € (Ledige), die sogenannte Reichensteuer von 45 % ab 277.826 €. Die Lohnsteuerklasse bestimmt, welche Freibeträge und Pauschalen monatlich berücksichtigt werden.

Solidaritätszuschlag (§ 4 SolZG)

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer — allerdings nur für Spitzenverdiener. Seit der Reform 2021 zahlen über 90 % der Arbeitnehmer keinen Soli mehr. Die Freigrenze liegt 2026 bei einer jährlichen Lohnsteuer von 18.130 € (Ledige) beziehungsweise 36.260 € (Verheiratete in StK III). Darüber greift eine Milderungszone, bevor der volle Satz erhoben wird.

Krankenversicherung (§§ 226, 241 SGB V)

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2026 unverändert bei 14,6 %, zusätzlich erhebt jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag (im Durchschnitt etwa 2,9 %). Beide Beiträge werden hälftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 2026 69.750 € jährlich — auf Einkommen darüber fallen keine KV-Beiträge mehr an. Privat Versicherte (PKV) zahlen stattdessen ihre individuellen Tarifbeiträge, der Arbeitgeber bezuschusst diese bis zur Hälfte des Höchstbetrags.

Rentenversicherung (§§ 157–160 SGB VI)

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2026 bei 18,6 %, wiederum hälftig geteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 2026 bundeseinheitlich 101.400 € pro Jahr. Der Arbeitnehmeranteil von 9,3 % fließt in die spätere Altersrente — jedes Beitragsjahr wird in Entgeltpunkten abgebildet, die später den Rentenanspruch bestimmen.

Arbeitslosenversicherung (§ 341 SGB III)

Die Arbeitslosenversicherung liegt 2026 bei 2,6 %, je 1,3 % für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Beitragsbemessungsgrenze entspricht der Rentenversicherung (101.400 €). Aus diesen Beiträgen werden Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld finanziert.

Pflegeversicherung (§ 55 SGB XI)

Der Basisbeitragssatz zur Pflegeversicherung liegt 2026 bei 3,6 %. Kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 % — dieser wird komplett vom Arbeitnehmer getragen. Eltern mit mehreren Kindern erhalten seit 2023 Abschläge: Ab dem zweiten Kind sinkt der AN-Beitrag um 0,25 Prozentpunkte je Kind (bis zum fünften Kind). In Sachsen gilt eine Sonderregelung: Arbeitnehmer zahlen dort 0,5 % mehr, weil der Buß- und Bettag ein Feiertag blieb.

Für wen eignet sich dieser Gehaltsrechner?

Unser Brutto-Netto-Rechner richtet sich an alle Arbeitnehmer in Deutschland, die genau wissen möchten, was von ihrem Gehalt übrig bleibt. Besonders hilfreich ist er in folgenden Situationen:

  • Vor einem Jobwechsel: Vergleichen Sie verschiedene Bruttoangebote und sehen Sie, welches Angebot netto wirklich mehr Geld in der Tasche bedeutet.
  • Bei Gehaltsverhandlungen: Planen Sie Ihre Forderung realistisch — mit Blick auf Ihr konkretes Nettoziel.
  • Bei Heirat oder Trennung: Prüfen Sie, welche Steuerklassenkombination in Ihrer Situation am meisten Netto bringt.
  • Bei Geburt eines Kindes: Berechnen Sie die Auswirkungen von Kinderfreibetrag und reduziertem Pflegebeitrag.
  • Bei Umzug in ein anderes Bundesland: Die Kirchensteuer variiert (8 % in Bayern/BW, 9 % in den übrigen Ländern) und beeinflusst das Netto.
  • Beim Wechsel in die PKV: Sehen Sie, wie sich der Tarifwechsel von GKV zu PKV auf das Netto auswirkt.

Wichtige Werte für 2026 auf einen Blick

PositionWert 2026
Grundfreibetrag (Ledige)12.348 €
Grundfreibetrag (Verheiratete)24.696 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €
Kinderfreibetrag pro Kind9.756 €
BBG Krankenversicherung69.750 €/Jahr
BBG Rentenversicherung101.400 €/Jahr
Minijob-Grenze603 €/Monat
Midijob-Grenze (Gleitzone)603–2.000 €

Steuerklassen 2026 — welche passt zu Ihnen?

Die Wahl der Steuerklasse ist für viele Arbeitnehmer eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen. In Deutschland gibt es sechs Lohnsteuerklassen, die den monatlichen Lohnsteuerabzug regeln — wobei die Gesamtsteuer am Jahresende ohnehin über die Steuererklärung abschließend berechnet wird.

  • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauerhaft getrennt Lebende und Verwitwete ab dem zweiten Jahr. Standardklasse für Alleinstehende.
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt. Zusätzlicher Entlastungsbetrag von 4.260 €/Jahr.
  • Steuerklasse III: Verheiratete Besserverdiener, deren Partner in StK V ist. Niedrigster Lohnsteuerabzug dank Splittingverfahren.
  • Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Wie StK I, optional mit Faktorverfahren.
  • Steuerklasse V: Ehepartner des StK-III-Partners. Hoher Lohnsteuerabzug, Ausgleich über Steuererklärung.
  • Steuerklasse VI: Zweit- und Nebenjob. Ungünstigste Klasse — kein Grundfreibetrag, volle Progression.

Für einen detaillierten Vergleich besuchen Sie unseren Ratgeber Steuerklassen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag beträgt 12.348 Euro für Ledige und 24.696 Euro für Verheiratete (Steuerklasse III).

Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 3?

Steuerklasse 1 gilt für Ledige. Steuerklasse 3 wird Verheirateten gewährt, wenn der Partner Klasse 5 hat. Bei Klasse 3 gilt das Splittingverfahren, was zu deutlich niedrigerer Lohnsteuer führt.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 69.750 € jährlich (5.812,50 € monatlich). In der Rentenversicherung sind es 101.400 € jährlich (8.450 € monatlich).

Wann zahlt man Solidaritätszuschlag?

Seit 2021 zahlen nur noch Spitzenverdiener Solidaritätszuschlag. Er greift erst, wenn die Lohnsteuer über 18.130 € im Jahr liegt.

Ist der Brutto-Netto-Rechner kostenlos?

Ja, die Nutzung ist vollständig kostenlos und anonym. Wir speichern keine Eingaben und geben keine Daten an Dritte weiter. Die Berechnung erfolgt direkt in Ihrem Browser. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.

Wie genau ist die Berechnung?

Unsere Berechnung folgt exakt dem Programmablaufplan 2026 des Bundesministeriums der Finanzen (BMF-Schreiben vom 14.08.2025) sowie den aktuellen Sozialversicherungswerten nach der Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2026. Wir haben die Ergebnisse mit echten Gehaltsabrechnungen großer deutscher Unternehmen abgeglichen — die Abweichung beträgt in allen getesteten Fällen unter einem Cent pro Kalenderjahr.

Berücksichtigt der Rechner den Kinderlosenzuschlag?

Ja. Der Zuschlag von 0,6 % zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren wird automatisch berücksichtigt, wenn Sie „kinderlos" auswählen. Ebenso werden die Abschläge für Eltern ab dem zweiten Kind korrekt abgebildet (je −0,25 % AN-Beitrag bis zum fünften Kind).

Kann ich mein Netto als Beamter berechnen?

Dieser Rechner ist für Arbeitnehmer ausgelegt, die in der gesetzlichen Sozialversicherung oder freiwillig/privat versichert sind. Beamte zahlen keine Renten- und Arbeitslosenversicherung und unterliegen besonderen Regelungen (Beihilfe, PKV-Zuschuss) — hierfür ist ein spezieller Besoldungsrechner erforderlich.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Alle Berechnungen basieren auf den geltenden deutschen Gesetzen und amtlichen Tabellen für das Steuerjahr 2026:

  • Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere §§ 32a (Tarif), 39b (Lohnsteuerberechnung), 9a (Pauschalen)
  • Programmablaufplan 2026 des Bundesministeriums der Finanzen (BMF-Schreiben vom 14.08.2025)
  • Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG), § 4 (Tarif)
  • Sozialgesetzbuch V, VI, III, XI (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
  • Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (BBG, Bezugsgröße)
  • Kirchensteuergesetze der Bundesländer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % übrige Länder)

Hinweis: Die Berechnung ist eine unverbindliche Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. In besonderen Konstellationen (z. B. Midijob mit freiwilliger GKV, Kombilohnmodelle, ausländische Einkünfte) können abweichende Ergebnisse auftreten. Für eine rechtsverbindliche Beratung wenden Sie sich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.