2026

Teilzeitrechner 2026 – Brutto Netto bei Teilzeit

Nettogehalt bei 50%, 60%, 75% oder 80% Stelle berechnen. Geben Sie Ihr Teilzeit-Brutto ein — alle Steuerklassen, GKV/PKV.

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Steuerklassen erklärt

Klasse 1:Ledige, geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Arbeitnehmer
Klasse 2:Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt (+4.260 € Entlastungsbetrag)
Klasse 3:Verheiratete mit besserverdienenden Partner (Splittingverfahren, niedrigste Steuer)
Klasse 4:Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (wie Klasse 1 + Splitting-Ausgleich)
Klasse 5:Partner des Klasse-3-Inhabers (höhere Steuer, kein Grundfreibetrag)
Klasse 6:Zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis (höchste Steuer, kein Freibetrag)

Sozialversicherungsbeiträge 2026

BeitragsartANAGGesamt
Krankenversicherung7,30 % + ZB/27,30 % + ZB/214,6 % + ZB
Rentenversicherung9,30 %9,30 %18,6 %
Pflegeversicherung1,80 %*1,80 %3,60 %
Arbeitslosenversicherung1,30 %1,30 %2,60 %

* AN-Anteil variiert je nach Kinderanzahl. ZB = Zusatzbeitrag (Ø 2,90 %).

Beitragsbemessungsgrenzen 2026

KV / PV (monatlich)5.812,50 €
KV / PV (jährlich)69.750 €
RV / AV West (monatlich)8.450 €
RV / AV West (jährlich)101.400 €
Grundfreibetrag (ledig)12.348 €
Versicherungspflichtgrenze PKV77.400 €

Häufige Fragen

Typische Teilzeitgehälter 2026 — Netto-Übersicht

Steuerklasse 1 · Bayern · GKV · kinderlos · ohne Kirchensteuer

Vollzeit-BruttoStellenumfangTeilzeit-BruttoNetto/Monat
4.000 €50 %2.000 €1.477 €
4.000 €60 %2.400 €1.711 €
4.000 €75 %3.000 €2.054 €
4.000 €80 %3.200 €2.167 €
3.000 €50 %1.500 €1.165 €
3.000 €60 %1.800 €1.356 €
3.000 €75 %2.250 €1.624 €
3.000 €80 %2.400 €1.711 €

Teilzeit & Steuern — Was Sie wissen müssen

Formel: Teilzeitgehalt berechnen

Teilzeit-Brutto = Vollzeit-Brutto × (Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden). Bei 4.000 € Vollzeit und 30 von 40 Stunden: 4.000 × 0,75 = 3.000 € Brutto. Das Netto berechnet sich dann nach den normalen Lohnsteuerregeln.

Sozialversicherung bei Teilzeit

Wer mehr als 556 €/Monat verdient, ist vollständig sozialversicherungspflichtig — genauso wie Vollzeitkräfte. KV (AN 7,3 % + ZB/2), RV (AN 9,3 %), PV (AN 1,8 %), AV (AN 1,3 %) werden anteilig vom Teilzeitgehalt berechnet.

Steuerfreie Grenze: Minijob bis 556 €/Monat

Wer bis zu 556 €/Monat verdient (Minijob), zahlt keine eigene Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 28 % (KV + RV + Steuer). Wichtig: Keine eigene Rentenanwartschaft ohne Aufstockung.

Häufige Fragen zur Teilzeit

Wird Teilzeit steuerlich anders behandelt als Vollzeit?

Nein. Bei Teilzeit gelten dieselben Steuerklassen, Freibeträge und Abgabesätze wie bei Vollzeit. Das Nettogehalt ist proportional geringer, weil das Bruttogehalt geringer ist — nicht weil andere Steuersätze gelten. Einziger Unterschied: Wer sehr wenig verdient (unter Grundfreibetrag 12.348 €/Jahr), zahlt gar keine Lohnsteuer.

Bleibt meine Steuerklasse bei Teilzeit gleich?

Ja. Die Steuerklasse hängt vom Familienstand ab, nicht vom Arbeitsumfang. Wer in Vollzeit Steuerklasse 1 hat, behält diese auch bei Teilzeit. Eine Änderung ist nur bei Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes möglich.

Bin ich bei Teilzeit sozialversicherungspflichtig?

Grundsätzlich ja — außer bei Minijobs (bis 556 €/Monat). Ab 556,01 € Brutto greift die volle Sozialversicherungspflicht: KV (14,6 % + ZB), RV (18,6 %), PV (3,6 %), AV (2,6 %). Die AN-Anteile sind jeweils die Hälfte.

Was ist der Unterschied zwischen Teilzeit und Minijob?

Ein Minijob liegt bei maximal 556 €/Monat (2026). Minijobber zahlen keine eigene Sozialversicherung und keine Lohnsteuer. Alles darüber ist sozialversicherungspflichtiger Teilzeitjob — mit vollen Abzügen, aber auch vollen Ansprüchen (Rente, Krankengeld, ALG1).

Wie berechne ich mein Teilzeitgehalt aus dem Vollzeitgehalt?

Formel: Teilzeit-Brutto = Vollzeit-Brutto × (Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden). Beispiel: 4.000 € Vollzeit, 30 Stunden statt 40 Stunden → 4.000 × (30/40) = 3.000 € Teilzeit-Brutto. Das Netto berechnen Sie dann mit diesem Rechner.

Habe ich bei Teilzeit Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaub?

Ja. Das Teilzeitbeschäftigungsverbot (§4 TzBfG) sichert: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Jahresbonus werden anteilig bezahlt. Urlaub richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage, nicht nach Stunden — Teilzeitkräfte mit 3 Tagen/Woche haben Anspruch auf 3/5 des Vollzeiturlaubs.

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