2026

Arbeitgeber Kostenrechner 2026

Was kostet ein Mitarbeiter wirklich? Berechnen Sie Brutto + alle AG-Sozialabgaben — inkl. KV, RV, PV und AV.

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Arbeitgeber-Kosten

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Arbeitgeber-Gesamtkosten 2026 — Übersicht

GKV · Ø Zusatzbeitrag 2,9 % · kinderlos · Steuerklasse 1

Brutto/Mo.AG-GesamtAN-Netto
1.500 €1.817 €1.165 €
2.000 €2.423 €1.477 €
2.500 €3.029 €1.769 €
3.000 €3.635 €2.054 €
3.500 €4.240 €2.333 €
4.000 €4.846 €2.606 €
4.500 €5.452 €2.871 €
5.000 €6.058 €3.130 €
6.000 €7.249 €3.642 €
8.000 €9.461 €4.658 €

Effizienz = Netto AN ÷ AG-Gesamtkosten. Je höher das Einkommen, desto niedriger die Effizienz (höhere Grenzsteuersätze).

AG-Sozialabgaben 2026

KV AG-AnteilBBG: 5.812,50 €/Mo.
7,30 % + ZB/2
RV AG-AnteilBBG: 8.450 €/Mo.
9,30 %
PV AG-AnteilBBG: 5.812,50 €/Mo.
1,80 %
AV AG-AnteilBBG: 8.450 €/Mo.
1,30 %
Gesamt (ohne ZB)zzgl. Ø 1,45 % KV-ZB/2
~19,70 %

Drei Gehaltsebenen erklärt

AG-Gesamtkosten

Was den AG wirklich kostet = Brutto + AG-SV-Anteile (~21 %)

Bruttogehalt

Vertraglich vereinbart — Basis für alle Berechnungen

Nettogehalt (Auszahlung)

Brutto − Lohnsteuer − AN-SV-Anteile (ca. 35–50 % des Brutto)

Häufige Fragen zu Arbeitgeber-Kosten

Wie viel kostet ein Mitarbeiter mit 3.000 € Brutto den Arbeitgeber?

Bei 3.000 € Bruttogehalt entstehen dem Arbeitgeber monatlich ca. 3.635 € Gesamtkosten (43.614 €/Jahr). Die Differenz von ca. 635 € sind AG-Sozialabgaben: KV 263 €, RV 279 €, PV 54 €, AV 39 €/Monat.

Wie hoch sind die AG-Anteile zur Sozialversicherung 2026?

Der Arbeitgeber zahlt 2026 je die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge: KV 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (Ø 1,45 %), RV 9,3 %, PV 1,8 %, AV 1,3 % — gesamt ca. 20–21 % des Bruttogehalts. Für Gehälter über der Beitragsbemessungsgrenze (KV: 5.812,50 €/Monat, RV: 8.450 €/Monat) entstehen keine weiteren Abgaben.

Gibt es Obergrenzen für die AG-Sozialabgaben?

Ja. Die Beitragsbemessungsgrenzen begrenzen die maximalen Abgaben: KV/PV bis 69.750 €/Jahr (5.812,50 €/Monat), RV/AV bis 101.400 €/Jahr (8.450 €/Monat). AG-Maximalabgaben KV: ca. 508 €/Monat, RV: ca. 786 €/Monat, PV: ca. 104 €/Monat, AV: ca. 110 €/Monat.

Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber?

Für Minijobber (bis 556 €/Monat) zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Lohnsteuer pauschal — gesamt 30 % des Entgelts. Dazu kommen 0,6 % Insolvenzgeldumlage und ggf. Unfallversicherung. Kein Anspruch auf ALG1 für den Arbeitnehmer ohne Rentenaufstockung.

Kann ich als Arbeitgeber die Lohnkosten senken?

Möglichkeiten zur Lohnkostensenkung: (1) Sachbezüge statt Barlohn — Firmenwagen, Jobticket, Essenszuschüsse bis zur Freigrenze sind SV-frei. (2) Betriebliche Altersvorsorge (bAV) — AG-Zuschüsse mindern SV-Basis. (3) Steuerfreie Extras: Gesundheitsförderung bis 600 €/Jahr (§3 Nr.34 EStG), Kinderbetreuung (§3 Nr.33 EStG) unbegrenzt steuerfrei.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto, Netto und AG-Gesamtkosten?

Drei Ebenen: (1) Brutto = vertraglich vereinbartes Gehalt. (2) Netto = was der Arbeitnehmer ausbezahlt bekommt (nach Lohnsteuer und AN-SV-Anteile). (3) AG-Gesamtkosten = Brutto + AG-SV-Anteile — das sind die tatsächlichen Personalkosten. Ein Mitarbeiter mit 3.000 € Brutto kostet den AG ~3.630 €, erhält aber nur ~2.000 € netto ausgezahlt.