Krankenversicherung 2026
GKV-Beiträge, Zusatzbeitrag und Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2026.
GKV-Beiträge 2026
Versicherungspflichtgrenze 2026
77.400 €
Jahresbruttoeinkommen
6450.00 € monatlich
Wer dauerhaft (2 Jahre) mehr verdient, darf in die PKV wechseln.
Familienversicherung (§10 SGB V)
Kostenfreie Mitversicherung für:
- Ehepartner / Lebenspartner (ohne eigenes Einkommen)
- Kinder bis 18 Jahre
- Kinder bis 23 J. in Ausbildung
- Kinder bis 25 J. im Studium
Einkommensgrenze Mitversicherung: 505 €/Monat (2026)
Zusatzbeitrag 2026 — Auswirkung auf das Netto
| Zusatzbeitrag | Bsp. 3.500 €/Mo. AN | Bsp. 5.000 €/Mo. AN | Ersparnis ggü. 3,8 % |
|---|---|---|---|
| 1,7 % | 29.75 €/Mo. | 42.50 €/Mo. | 630 €/Jahr |
| 2,0 % | 35.00 €/Mo. | 50.00 €/Mo. | 540 €/Jahr |
| 2,9 % (Ø) | 50.75 €/Mo. | 72.50 €/Mo. | 270 €/Jahr |
| 3,5 % | 61.25 €/Mo. | 87.50 €/Mo. | 90 €/Jahr |
| 3,8 % | 66.50 €/Mo. | 95.00 €/Mo. | — |
AN-Anteil = ZB/2. Bsp. 5.000 € ist auf BBG gekappt (5.812,50 €/Mo.). Ersparnis bei 5.000 €/Mo. ggü. teuersten Kassen (3,8 %).
Häufige Fragen zur Krankenversicherung 2026
Wie hoch ist der GKV-Beitrag 2026?
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2026 14,6 % (§241 SGB V). AN und AG tragen je 7,3 %. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag — der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 % (je 1,45 % AN/AG). Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 69.750 €/Jahr (5.812,5 €/Monat). Der maximale monatliche GKV-Beitrag AN beträgt ca. 508.59 € (inkl. Ø ZB).
Was ist der Krankenkassen-Zusatzbeitrag und wie hoch ist er 2026?
Der Zusatzbeitrag ist ein kassenindividueller Aufschlag zur Finanzierung von Defiziten der jeweiligen GKV. Er wird je zur Hälfte von AN und AG getragen. 2026 liegt der vom Bundesgesundheitsministerium festgelegte Durchschnittszusatzbeitrag bei 2,9 %. Günstige Kassen verlangen ca. 1,70 %, teure bis 3,80 %. Ein Wechsel zur günstigsten Kasse kann bei 3.500 €/Monat Brutto bis zu 350 €/Jahr sparen.
Wann darf ich in die PKV wechseln?
Arbeitnehmer dürfen in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) überschreitet. Diese beträgt 2026: 77.400 €/Jahr (6450.00 €/Monat). Selbstständige und Beamte können jederzeit in die PKV wechseln.
Was ist die Familienversicherung in der GKV?
Familienangehörige ohne eigenes Einkommen können kostenfrei in der GKV mitversichert werden (§10 SGB V): Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder bis 18 Jahre (bis 23 J. wenn in Ausbildung, bis 25 J. bei Studium). Voraussetzung: Das eigene Einkommen darf 603 €/Monat (2026) nicht überschreiten — entspricht der Geringfügigkeitsgrenze (§10 Abs.1 Nr.5 SGB V i.V.m. §8 SGB IV). In der PKV muss jede Person separat versichert werden — das ist ein erheblicher Kostennachteil für Familien.
Kann ich meine Krankenkasse während des Jahres wechseln?
Ja. Sie können Ihre Krankenkasse kündigen, sobald Sie mindestens 12 Monate Mitglied waren. Die Kündigung muss bis zum 15. eines Monats erfolgen und gilt zum Ende des übernächsten Monats (effektiv ca. 2 Monate Kündigungsfrist). Bei Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Sie ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats vor der Erhöhung — ohne Bindungsfrist. Ihr Arbeitgeber muss informiert werden, er führt dann die Beiträge an die neue Kasse ab.
Was zahlt der Arbeitgeber zur Krankenversicherung?
Arbeitgeber zahlen grundsätzlich die Hälfte des GKV-Beitrags: 7,3 % Basisbeitrag + die Hälfte des Zusatzbeitrags. Bei Ø Zusatzbeitrag 2,9 % ergibt das 7,3 % + 1,45 % = 8,75 % AG-Anteil. Maximaler AG-Anteil 2026 (bei BBG 5.812,5 €/Monat): ca. 508.59 €/Monat. PKV-Versicherte erhalten den AG-Zuschuss in gleicher Höhe, höchstens jedoch die Hälfte ihres tatsächlichen PKV-Beitrags.