2026

Bürgergeld Rechner 2026

Bürgergeld-Anspruch berechnen: Regelsätze + Unterkunft − anrechenbares Einkommen (§§ 11, 20–30 SGB II).

👤 Lebenssituation

👧 Kinder in der Bedarfsgemeinschaft

🏠 Kosten der Unterkunft (KdU)

💶 Einkommen

Netto nach Steuern und Sozialversicherung

💶

Bürgergeld-Anspruch berechnen

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Bürgergeld Regelsätze 2026

563 €

Alleinstehend

Regelbedarfsstufe 1 (§20 Abs.2 SGB II)

506 €

Partner (je)

Regelbedarfsstufe 2 (§20 Abs.4 SGB II)

471 €

Kind 14–17 J.

Regelbedarfsstufe 3

390 €

Kind 6–13 J.

Regelbedarfsstufe 4

357 €

Kind 0–5 J.

Regelbedarfsstufe 5

bis 330 €

Erwerbsfreibetrag

§30 SGB II (100 € + 20 % von 100–1.000 €)

So wird das Bürgergeld berechnet

1

Bedarf ermitteln: Regelsatz + angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) + ggf. Mehrbedarfe (§21 SGB II, z.B. Schwangerschaft +17 %, Alleinerziehende bis +60 %)

2

Anrechenbares Einkommen berechnen: Bruttoeinkommen − Steuern − SV-Beiträge − Erwerbsfreibetrag (§30 SGB II) − Werbungskosten

3

Bürgergeld = Bedarf − anrechenbares Einkommen. Ist das Ergebnis negativ oder null, besteht kein Anspruch.

Erwerbsfreibeträge §30 SGB II

Erste 100 € Brutto

Vollständig anrechnungsfrei

100 €

100 – 1.000 € Brutto

Max. 180 € frei

20 %

1.000 – 1.200 € Brutto

Max. 20 € frei (ohne Kinder)

10 %

1.000 – 1.500 € Brutto

Max. 50 € frei (mit Kindern)

10 %

Insgesamt max. 300 € (ohne Kinder) bzw. 330 € (mit Kindern) frei.

Anspruchsvoraussetzungen (§7 SGB II)

  • Alter: 15 bis unter 65 Jahre
  • Erwerbsfähig: mind. 3 Std. täglich arbeitsfähig
  • Hilfebedürftig: Einkommen und Vermögen reichen nicht aus
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Nicht in einer vollstationären Einrichtung
Karenzzeit (1. Jahr): Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs wird Vermögen nur bei erheblichem Überschreiten der Grenze (ca. 40.000 €/Person) berücksichtigt (§12 Abs.4a SGB II).

Mehrbedarfe §21 SGB II

Schwangerschaft (ab 13. Woche)+17 %
Alleinerziehend, 1 Kind unter 7 J.+36 %
Alleinerziehend, 1 Kind 7–17 J.+12 %
Alleinerziehend, 2–3 Kinderbis 60 %
Behinderung mit Grundrente+17 %
Kostenaufwändige Ernährungindividuell

Berechnet auf Basis Regelsatz 563 € (Stufe 1).

Bürgergeld 2026 – Hintergrund und Reform

Das Bürgergeld ersetzt seit Januar 2023 das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Es ist die zentrale Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige in Deutschland und wird durch das Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt. Die Leistung setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf, den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) sowie individuellen Mehrbedarfen.

Die Regelsätze 2026 wurden zum 1. Januar 2026 angepasst. Alleinstehende erhalten 563 €/Monat (Regelbedarfsstufe 1). Paare erhalten je 506 €. Kinder werden je nach Alter in die Regelbedarfsstufen 3 bis 5 eingeordnet. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die angemessenen Miet- und Heizkosten, deren Höhe von der jeweiligen Kommune festgelegt wird.

Ein wichtiges Merkmal des Bürgergelds ist der Erwerbsfreibetrag nach §30 SGB II: Wer trotz Bezug arbeitet, darf einen Teil des Einkommens behalten. Die ersten 100 € Brutto sind vollständig frei. Von 100 bis 1.000 € werden 20 % nicht angerechnet. Das soll den Übergang in Beschäftigung fördern.

Beim Vermögen gilt seit der Reform: Im ersten Jahr (Karenzzeit) wird Vermögen kaum angetastet — nur bei erheblichem Überschreiten der Grenze (§12 Abs.4a SGB II). Ab dem zweiten Jahr gilt ein Grundfreibetrag von 15.000 € je Person der Bedarfsgemeinschaft (§12 Abs.2 Nr.1 SGB II). Altersvorsorge, ein angemessener PKW und selbst bewohntes Wohneigentum sind zusätzlich geschützt.

Häufige Fragen zum Bürgergeld

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld 2026?

Anspruch haben erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die hilfebedürftig sind, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und nicht in einer Einrichtung untergebracht sind (§7 Abs.1 SGB II). Nicht erwerbsfähige Angehörige (z.B. Kinder) erhalten Sozialgeld nach §19 SGB II.

Was zählt als Einkommen beim Bürgergeld?

Angerechnet werden Erwerbseinkommen, Kindergeld, Renten, Unterhalt, Mieteinnahmen und die meisten Sozialleistungen (§11 SGB II). Nicht angerechnet werden z.B. Elterngeld bis 300 €/Monat, Pflegegeld, Blindenhilfe und bestimmte Einmalzahlungen (§11a SGB II).

Wie hoch ist der Freibetrag beim Erwerbseinkommen?

Vom Bruttoeinkommen bleiben frei: die ersten 100 € vollständig, dann 20 % von 100–1.000 € (= max. 180 €) und 10 % von 1.000–1.200 € ohne Kinder (= max. 20 €) bzw. 1.000–1.500 € mit minderjährigen Kindern (= max. 50 €) — §30 SGB II. Insgesamt maximal 300 € (ohne Kinder) bzw. 330 € (mit Kindern). Hinzu kommen Werbungskosten und Fahrtkosten.

Was ist mit der Miete — zahlt das Jobcenter die volle Miete?

Das Jobcenter übernimmt die "angemessenen" Kosten der Unterkunft und Heizung (§22 SGB II). Was angemessen ist, bestimmt die jeweilige Kommune anhand lokaler Richtwerte. Bei unangemessener Miete gibt es in der Regel eine 6-monatige Schonfrist, bevor Kürzungen greifen.

Wie lange kann ich Bürgergeld beziehen?

Bürgergeld ist zeitlich unbegrenzt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Es gibt jedoch regelmäßige Überprüfungen der Hilfebedürftigkeit. Bei Ablehnung von Jobangeboten oder Eingliederungsmaßnahmen drohen Leistungsminderungen (§31 SGB II).

Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherung im Alter?

Bürgergeld (SGB II) richtet sich an erwerbsfähige Personen unter 65 Jahren. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§41 SGB XII) gilt für Personen ab 65 Jahren oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen. Die Regelsätze sind ähnlich, aber die Anrechnung von Einkommen und Vermögen unterscheidet sich.