RECHNER

Riester Rente 2026

Staatliche Zulagen, Eigenbeitrag und steuerliche Förderung berechnen.

Riester-Zulage Rechner

§§84–86 EStG · §10a EStG · Werte 2026

Ihr Vorjahreseinkommen (§86 Abs.1 EStG)

€/Jahr

Bei Verheirateten: Einkommen des Riester-Sparers (nicht zusammen)

Familiensituation

Kinder

185 €/Kind/Jahr

Kinder

300 €/Kind/Jahr

Steuerliche Förderung (§10a EStG — Günstigerprüfung)

%

Typisch: 25–42 %. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Sonderausgabenabzug oder direkte Zulage vorteilhafter ist.

🏦

Ergebnis erscheint hier

Angaben eintragen und Berechnen klicken

Zulagen 2026

Grundzulage

Für jeden unmittelbar Zulageberechtigten (§84 EStG)

175 €/Jahr

Kinderzulage (ab 01.01.2008)

Für Kinder geboren ab 01.01.2008 (§85 Abs.1 S.1 EStG)

300 €/Kind/Jahr

Kinderzulage (vor 01.01.2008)

Für Kinder geboren vor 01.01.2008 (§85 Abs.1 S.2 EStG)

185 €/Kind/Jahr

Berufseinsteiger-Bonus

Unter 25 Jahre bei Vertragsabschluss (§84 S.2 EStG)

+200 € einmalig

Mindestbeitrag für volle Zulage

4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, abzüglich der Zulagen (§86 Abs.1 EStG).

Eigenbeitrag = max(60 €, 4 % × Einkommen − Zulagen)

Sockelbetrag: mindestens 60 €/Jahr (§86 Abs.1 S.4 EStG)

Ehegatte (mittelbar berechtigt): nur 60 €/Jahr Eigenbeitrag nötig (§86 Abs.2 EStG)

Steuerliche Förderung (§10a EStG)

Eigenbeitrag + Zulagen sind als Sonderausgaben abzugsfähig, maximal 2.100 €/Jahr.

Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird die Differenz als Steuererstattung gutgeschrieben.

Lohnt besonders bei hohem Grenzsteuersatz (ab ca. 30 %).

Wann lohnt sich Riester?

Besonders vorteilhaft für:

  • Familien mit Kindern (hohe Kinderzulagen)
  • Geringverdiener (hohe staatliche Förderquote)
  • Beamte mit Versorgungsanspruch (mittelbarer Anspruch)
  • Gutverdienende mit hohem Grenzsteuersatz (§10a-Vorteil)

Kritisch betrachtet:

  • Nachgelagerte Besteuerung der Auszahlung (§22 Nr.5 EStG)
  • Anrechnung auf Grundsicherung im Alter (§82 SGB XII)
  • Hohe Verwaltungskosten bei manchen Produkten
  • ETF-Sparpläne oft renditestärker ohne Förderung