2026

Rentenpunkte berechnen 2026

Entgeltpunkte aus allen Quellen: Beschäftigung, Kindererziehung, Ausbildung, Wehrdienst und ALG I.

Ansprüche aus Beschäftigung (§70 SGB VI)

Jahre

Kindererziehungszeiten (§56 SGB VI)

Jahre

1 Jahr pro Kind anrechenbar

Jahre

3 Jahre pro Kind anrechenbar

Je Erziehungsjahr = 1,0 EP (Durchschnittsentgelt-Niveau, §70 Abs.2)

Berufsausbildung (§74 SGB VI, max. 3 Jahre vor 25)

Jahre

Mindest-EP: 0,0625/Monat (§70 Abs.3 SGB VI)

Wehr-/Zivildienst (§72 SGB VI, bis 2011)

Arbeitslosengeld I (§166 Abs.1 Nr.2 SGB III)

Monate

Basis: 80 % des letzten beitragspflichtigen Entgelts

📋

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Entgeltpunkte aus Beschäftigung — Tabelle 2026

Durchschnittsentgelt 45.358 € · Rentenwert 40.22 € · Beträge bei heutigem Rentenwert (keine Projektion)

JahresbruttoEP / JahrRente × 10 J.¹Rente × 45 J.¹
20.0000.4409177.34798.05
25.0000.5512221.68997.56
30.0000.6614266.021197.08
35.0000.7716310.351396.59
40.0000.8819354.691596.10
45.358Ø 20261.0000402.201809.90
50.0001.1023443.361995.13
60.0001.3228532.032394.15
75.0001.6535665.042992.69
101.400BBG2.2355899.144046.12

¹ Berechnet mit aktuellem Rentenwert 40.22 € — keine Zukunftsprognose. Der Rentenwert steigt jährlich durch die Rentenanpassung (§68 SGB VI).

Formel §70 Abs.1 SGB VI

EP = Bruttolohn ÷ Durchschnittsentgelt

Durchschnittsentgelt 2026: 45.358

BBG 2026: 101.400 (max. 2.2355 EP/Jahr)

Rentenwert 2026: 40.22 / EP / Monat

Alle EP-Quellen im Überblick

BeschäftigungBrutto ÷ DE (§70 Abs.1)
Kindererziehung1,0 EP/Jahr (§56 + §70 Abs.2)
BerufsausbildungBrutto ÷ DE, min 0,0625/Monat (§74)
Wehr-/Zivildienst0,8 EP/Jahr (§72 + §166 SGB III)
ALG I80 % Basis ÷ DE (§166 Abs.1 Nr.2 SGB III)

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