Berufsunfähigkeitsversicherung 2026

Warum BU-Schutz unverzichtbar ist, was eine gute Police leistet und worauf Sie beim Abschluss achten müssen.

Warum BU-Schutz so wichtig ist

⚠️ Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht:

Volle Erwerbsminderung (< 3h/Tag): ca. 34 % des Bruttogehalts

Halbe Erwerbsminderung (3–6h/Tag): ca. 17 % des Bruttogehalts

Beispiel: 3.500 € Brutto → nur ca. 700–1.200 € gesetzliche Rente

Häufigste BU-Ursachen:

Psychische Erkrankungen (31 %), Bewegungsapparat (21 %), Krebs (16 %), Herz-Kreislauf (10 %)

Was eine gute BU-Police bietet

  • BU-Rente: mind. 70–80 % des Nettogehalts
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung (entscheidend!)
  • Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Rückwirkende Leistung ab BU-Beginn
  • Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsfragen
  • Weltweiter Schutz
  • Abstrakte Verweisung (vermeiden!)
  • Sehr hohe Differenz Netto-/Bruttobeitrag

Richtwerte für BU-Beiträge 2026

Monatliche Beiträge für 1.500 € BU-Rente bis Endalter 67, ohne Vorerkrankungen:

Büroangestellter, 25 J.

~40–60 €/Mo.

Büroangestellter, 35 J.

~60–90 €/Mo.

Lehrer, 30 J.

~70–110 €/Mo.

Handwerker, 30 J.

~120–200 €/Mo.

Arzt, 28 J.

~55–85 €/Mo.

IT-Entwickler, 30 J.

~45–70 €/Mo.

Krankenschwester, 30 J.

~100–160 €/Mo.

Anwalt, 32 J.

~60–90 €/Mo.

Richtwerte — individuelle Beiträge hängen von Gesundheitszustand, Beruf und gewähltem Tarif ab. Holen Sie mindestens 3 Angebote ein.

Checkliste: Worauf beim BU-Abschluss achten?

Leistungsauslöser

BU ab 50 % Berufsunfähigkeit, klare Definition im Vertrag

Abstrakte Verweisung

Unbedingt ausschließen — sonst kann Versicherer auf andere Berufe verweisen

Laufzeit

Mindestens bis Rentenbeginn (67 Jahre) — nicht kürzer!

Rentenhöhe

Mind. 70 % Nettoeinkommen, mit Dynamisierung (3 %/Jahr)

Nachversicherung

Ohne neue Gesundheitsfragen bei Heirat, Kind, Gehaltserhöhung

Gesundheitsfragen

Immer wahrheitsgemäß beantworten — Falschangaben = kein Leistungsanspruch

Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall Ihren zuletzt ausgeübten Beruf für voraussichtlich mindestens 6 Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können (§172 VVG). Die BU ist die wichtigste Absicherung des eigenen Einkommens für Arbeitnehmer — besonders weil die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in den meisten Fällen nicht ausreicht.

Wie hoch ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente?

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist oft minimal: Bei voller Erwerbsminderung (unter 3 Stunden/Tag arbeitsfähig) ca. 34 % des letzten Bruttogehalts. Bei halber Erwerbsminderung (3–6 Stunden/Tag) nur ca. 17 %. Hinzu kommen strenge Voraussetzungen: mindestens 5 Jahre Wartezeit in der GRV und 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren. Wer jung berufsunfähig wird, hat oft gar keinen Anspruch.

Wie hoch sollte die BU-Rente sein?

Empfohlen werden mindestens 70–80 % des aktuellen Nettoeinkommens. Dabei sollten Sie berücksichtigen: laufende Kosten (Miete, Kredit), ggf. Familienunterhalt, Ersparnisse für die Altersvorsorge fallen weg. Faustregel: BU-Rente = Nettoeinkommen − gesparte Fahrkosten/Arbeitskleidung + eventuelle Mehrkosten durch Krankheit. Bei 3.000 € Netto empfehlen sich mind. 2.000–2.500 €/Monat BU-Rente.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung 2026?

Die Beiträge hängen stark von Alter, Beruf und Gesundheitszustand ab. Richtwerte für 1.500 € BU-Rente bis 67: Büroangestellter 30 J. ca. 50–80 €/Monat, Lehrer 35 J. ca. 80–120 €/Monat, Handwerker 30 J. ca. 120–200 €/Monat, Arzt 28 J. ca. 60–90 €/Monat. Risikoreiche Berufe oder Vorerkrankungen erhöhen die Prämie erheblich oder führen zu Ausschlüssen.

Worauf muss ich bei einer BU-Police achten?

Die wichtigsten Kriterien: 1) Verzicht auf abstrakte Verweisung (Sie müssen nicht auf jeden beliebigen anderen Beruf verwiesen werden können), 2) Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit, 3) Rückwirkende Leistung ab Beginn der BU (nicht erst ab Antrag), 4) Weltweiter Schutz, 5) Nachversicherungsgarantie ohne neue Gesundheitsfragen bei Lebensänderungen, 6) Stabile Beiträge (geringe Differenz zwischen Netto- und Bruttobeitrag). Vergleichen Sie mindestens 3–5 Angebote.

Wie wird die BU-Rente steuerlich behandelt?

Die BU-Rente aus einer privaten BU-Versicherung wird steuerlich als sonstige Einkünfte nach §22 Nr. 1 EStG behandelt — mit dem sogenannten Ertragsanteil. Bei einer Rentenlaufzeit von 30 Jahren beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil ca. 16–22 %. Die BU-Rente aus betrieblicher Altersvorsorge (bAV) ist dagegen voll steuerpflichtig. Die Beiträge zur privaten BU können nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden (außer als Teil der Rürup-Rente).