Die Kirchensteuer ist eine Besonderheit des deutschen Steuersystems — und für Mitglieder einer anerkannten Religionsgemeinschaft ein relevanter Posten auf der Gehaltsabrechnung. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Kirchensteuer 2026 berechnet wird, welche Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen und wie ein möglicher Kirchenaustritt funktioniert.
Rechtsgrundlagen und Höhe
Die Kirchensteuer wird nicht vom Bund erhoben, sondern von den einzelnen Bundesländern — jedes Land hat sein eigenes Kirchensteuergesetz. Das führt zu zwei unterschiedlichen Sätzen in Deutschland:
- 8 Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg
- 9 Prozent in allen übrigen 14 Bundesländern
Wichtig: Die Kirchensteuer wird nicht direkt auf das Bruttoeinkommen erhoben, sondern als Zuschlag auf die tatsächlich gezahlte Lohn- oder Einkommensteuer. Wer wegen des Grundfreibetrags gar keine Lohnsteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer. Das macht die Kirchensteuer indirekt progressiv — wer mehr verdient, zahlt überproportional mehr.
Wer zahlt Kirchensteuer?
Kirchensteuerpflichtig sind ausschließlich Mitglieder einer Religionsgemeinschaft, die das Recht zur Steuererhebung durch den Staat übertragen bekommen hat. In Deutschland erheben Kirchensteuer insbesondere:
- Die Römisch-Katholische Kirche
- Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) mit ihren Landeskirchen
- Einige jüdische Gemeinden
- Altkatholische Kirche, Freie Religionsgemeinschaften (regional unterschiedlich)
Keine Kirchensteuer zahlen Muslime, Orthodoxe, Buddhisten, Hindus, Zeugen Jehovas, Freikirchen und natürlich alle Konfessionslosen. Für diese Gruppen gibt es entweder keine staatlich anerkannte Steuererhebung oder die Gemeinde verzichtet bewusst darauf.
Beispielrechnungen 2026
Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Kirchensteuer bei verschiedenen Bruttogehältern in Steuerklasse I anfällt (Werte gerundet, ohne weitere Freibeträge):
| Brutto/Monat | Lohnsteuer | KiSt (8 %) | KiSt (9 %) |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | ~70 € | ~6 € | ~6 € |
| 3.000 € | ~340 € | ~27 € | ~31 € |
| 4.000 € | ~660 € | ~53 € | ~59 € |
| 5.000 € | ~1.010 € | ~81 € | ~91 € |
| 7.500 € | ~2.000 € | ~160 € | ~180 € |
Kirchenaustritt: Wie funktioniert das?
Wer keine Kirchensteuer mehr zahlen möchte, kann aus der Kirche austreten. Der Austritt ist eine rein zivilrechtliche Handlung — die Kirche selbst ist nicht zuständig und muss auch nicht informiert werden (das passiert automatisch). Ablauf:
- Zuständige Stelle finden: Je nach Bundesland ist das Standesamt (z. B. in Berlin, Hamburg, NRW) oder das Amtsgericht (z. B. in Bayern, BW, Hessen) zuständig.
- Termin vereinbaren — einige Länder bieten auch eine schriftliche Erklärung per Beglaubigung an.
- Persönlich erscheinen mit gültigem Personalausweis oder Reisepass. Taufurkunde ist hilfreich, aber nicht in allen Ländern Pflicht.
- Austrittsgebühr zahlen: 25–35 € je nach Bundesland.
- Bescheinigung aufbewahren — sie dient als Nachweis gegenüber der Kirche und für eine eventuelle Wiederaufnahme.
Die Wirkung tritt in der Regel zum Ende des Monats der Erklärung oder zum Folgemonat ein. Der Arbeitgeber erfährt es automatisch über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), eine Information an den Arbeitgeber ist nicht erforderlich.
Folgen eines Kirchenaustritts
Die wichtigste Folge ist finanziell: Ab Wirksamkeit des Austritts entfällt die Kirchensteuer sofort. Darüber hinaus gibt es einige weitere Aspekte, die zu beachten sind:
- Kirchliche Handlungen: Ausgetretene können grundsätzlich keine kirchliche Trauung, Taufe ihrer Kinder oder Beerdigung mehr in Anspruch nehmen. Die Handhabung variiert zwischen Gemeinden.
- Patenschaft: In der Regel ist eine Patenschaft nach Austritt nicht mehr möglich (je nach Konfession und Gemeinde).
- Kirchliche Arbeitgeber: Wer bei einem kirchlichen Arbeitgeber (Caritas, Diakonie, Kirche selbst) arbeitet, sollte vor dem Austritt die arbeitsrechtlichen Folgen prüfen — in manchen Fällen ist die Mitgliedschaft Voraussetzung.
- Wiedereintritt: Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich. Für die Katholische Kirche erfolgt er über eine Wiederaufnahme beim zuständigen Pfarrer, für die Evangelische Kirche meist formloser.
Kirchensteuer in der Steuererklärung
Die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe in voller Höhe steuerlich absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Das bedeutet: Ein Teil der Kirchensteuer fließt über die Steuererklärung als geringere Einkommensteuer zurück — der effektive Netto-Betrag der Kirchensteuer liegt also niedriger als die nominale Höhe. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent bekommt man etwa 30 Prozent der gezahlten Kirchensteuer als Steuerersparnis zurück.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Kirchensteuer 2026?
Die Kirchensteuer 2026 beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in allen anderen 14 Bundesländern. Berechnet wird sie nicht vom Bruttolohn, sondern als Zuschlag auf die gezahlte Lohn- oder Einkommensteuer. Bei 500 € monatlicher Lohnsteuer wären das 40 € (Bayern/BW) bzw. 45 € (übrige Länder) monatlich Kirchensteuer.
Wer muss Kirchensteuer zahlen?
Kirchensteuer zahlen nur Mitglieder einer in Deutschland anerkannten Religionsgemeinschaft, die eine Steuererhebung durchführt — insbesondere der Katholischen Kirche, der Evangelischen Kirche und einigen jüdischen Gemeinden. Andere Religionsgemeinschaften (z. B. Muslime, Orthodoxe, Freikirchen, Buddhisten, Atheisten) zahlen keine Kirchensteuer. Die Mitgliedschaft wird über die Taufe, Aufnahme oder Austritt geregelt.
Wie kann ich aus der Kirche austreten?
Der Austritt aus der Kirche erfolgt je nach Bundesland beim Standesamt oder Amtsgericht. Der Antrag kostet zwischen 25 und 35 €. Ausweis und gegebenenfalls Taufurkunde sollten mitgebracht werden. Mit Wirksamkeit des Austritts (meist zum Monatsende oder Folgemonat) entfällt die Kirchensteuer automatisch — der Arbeitgeber wird über ELStAM informiert. Der Austritt ist eine rein zivilrechtliche Handlung und hat keinen Einfluss auf andere Lebensbereiche.
Wie viel Kirchensteuer spare ich pro Jahr durch einen Kirchenaustritt?
Die Ersparnis hängt vom Einkommen ab. Beispiele für Ledige in StK I (9 % Kirchensteuer): Bei 3.000 € Brutto monatlich spart man ca. 30 €/Monat = 360 €/Jahr. Bei 5.000 € Brutto sind es ~90 €/Monat = 1.080 €/Jahr. Bei 8.000 € Brutto liegt die Ersparnis bei etwa 200 €/Monat = 2.400 €/Jahr. Je höher das Einkommen, desto mehr lohnt sich der Austritt finanziell.
Wird Kirchensteuer auch bei Kapitalerträgen erhoben?
Ja. Wer Kirchenmitglied ist, zahlt auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) über dem Sparer-Pauschbetrag (2026: 1.000 €) zusätzlich zur Abgeltungsteuer (25 %) auch Kirchensteuer. Die Bank übernimmt die Abführung automatisch, sofern die Mitgliedschaft im Kirchensteuer-Identifikationsregister eingetragen ist. Bei Austritt während des Jahres kann ein Kirchensteuererstattungsantrag nötig sein.
Gibt es eine Kappungsgrenze bei der Kirchensteuer?
Ja, in den meisten Bundesländern (außer Bayern und Baden-Württemberg) gibt es eine sogenannte Kappungsgrenze. Sie deckelt die Kirchensteuer bei sehr hohen Einkommen auf 2,75 % bis 4 % des zu versteuernden Einkommens. Wer eine Kappung erreichen würde, muss dies meist aktiv beim Finanzamt beantragen. In Bayern und BW gibt es dafür keine Kappung — dort wirkt der niedrigere Satz von 8 % dauerhaft.
Weitere Ratgeber
Quellen: Kirchensteuergesetze der Bundesländer. § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Sonderausgabenabzug). Merkblätter der Finanzämter zur Kirchensteuer-Kappung (außer BY, BW).