Die Kirchensteuer ist eine Besonderheit des deutschen Steuersystems: Sie wird vom Staat erhoben, aber an die anerkannten Religionsgemeinschaften (katholisch, evangelisch, jüdisch und einige Freikirchen) weitergeleitet. Wer Mitglied ist, zahlt automatisch — abgezogen direkt von der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Die Höhe beträgt 2026 unverändert 8 % in Bayern und Baden-Württemberg sowie 9 % in allen anderen Bundesländern. Bemessungsgrundlage ist die Lohnsteuer (nicht das Bruttogehalt) — bei einem Lohnsteuerabzug von 500 € entstehen also rund 40–45 € Kirchensteuer pro Monat.
Über das gesamte Berufsleben hochgerechnet kommen so für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer leicht 25.000 bis 50.000 € zusammen — eine Summe, über die viele erst nachdenken, wenn sie den Austritt erwägen. Der Kirchenaustritt ist in Deutschland einfach und kostet je nach Bundesland zwischen 0 € (Bremen) und 60 € (Brandenburg). Wichtig: Mit dem Austritt entfällt nicht nur die Steuerpflicht, sondern auch das Recht auf kirchliche Beerdigung, Hochzeit und Patenamt — eine Entscheidung mit emotionaler Dimension. Eine Alternative zum Austritt ist die direkte Spende an gemeinnützige Organisationen, die zu 100 % steuerlich absetzbar sind und deren Verwendung der Spender selbst bestimmen kann.
Eine ausführliche Version dieses Ratgebers — inklusive Berechnungsbeispielen für jedes Bundesland, schrittweiser Anleitung zum Kirchenaustritt, Übersicht der Gebühren und Hinweisen zur Wiederaufnahme — finden Sie auch in unserem detaillierten Kirchensteuer 2026 Ratgeber. Ihren persönlichen Kirchensteuer-Anteil können Sie direkt mit unserem Brutto-Netto-Rechner ermitteln.
Wird laufend erweitert. Letzte Aktualisierung: 2026.