Ratgeber 2026

Pflegeversicherung 2026

Beitragssätze, Kinderlosenzuschlag, Abschläge für Eltern und die Sonderregelung in Sachsen.

Die Pflegeversicherung ist die jüngste Säule der deutschen Sozialversicherung — sie wurde erst 1995 eingeführt und sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Für Arbeitnehmer ist sie ein Pflichtbeitrag, dessen Höhe von mehreren Faktoren abhängt: Einkommen, Kinderzahl, Alter und sogar Bundesland. Dieser Ratgeber gibt einen vollständigen Überblick über die Regelungen für 2026.

Der Basissatz: 3,6 Prozent

Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung liegt 2026 bei 3,6 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens. Dieser Satz gilt bundesweit einheitlich — mit einer wichtigen Ausnahme: Sachsen (siehe weiter unten). Die Rechtsgrundlage findet sich in § 55 des elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI).

Grundsätzlich tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag paritätisch — jeder also 1,8 Prozent. Bei einem Monatsbrutto von 3.000 Euro entspricht das einem AN-Anteil von 54 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 69.750 Euro pro Jahr (5.812,50 Euro pro Monat) — höhere Einkommensanteile werden nicht zur Pflegeversicherung herangezogen.

Kinderlosenzuschlag: 0,6 Prozent zusätzlich

Kinderlose Arbeitnehmer ab dem vollendeten 23. Lebensjahr zahlen einen zusätzlichen Beitrag von 0,6 Prozent — und diesen Zuschlag trägt der Arbeitnehmer allein. Aus den 1,8 Prozent werden damit 2,4 Prozent AN-Anteil. Der Zuschlag basiert auf § 55 Abs. 3 SGB XI und soll die besondere finanzielle Belastung der Pflegeversicherung durch Kinderlose abbilden — die Idee: Eltern leisten über die Erziehung ihrer Kinder einen indirekten Beitrag zum Generationenvertrag.

Wann entfällt der Zuschlag? Sobald Sie ein leibliches oder adoptiertes Kind haben. Auch Stiefkinder und Pflegekinder werden anerkannt, sofern ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis besteht (z. B. bei gemeinsamem Haushalt). Bei Geburt eines Kindes entfällt der Zuschlag ab dem Folgemonat. Der Nachweis erfolgt über Geburtsurkunde, Adoptionsurkunde oder ähnliche Dokumente beim Arbeitgeber oder der Krankenkasse.

Abschläge für Eltern mit mehreren Kindern

Seit der Pflegereform 2023 (PUEG — Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) werden Eltern mit mehreren Kindern entlastet. Ab dem zweiten Kind sinkt der AN-Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte pro Kind — und zwar bis maximal zum fünften Kind.

Anzahl Kinder unter 25 JahrenAN-Beitrag 2026Gesamtsatz (AN+AG)
Kinderlos (ab 23 J.)2,4 %4,2 %
1 Kind (lebenslang)1,8 %3,6 %
2 Kinder (unter 25 J.)1,55 %3,35 %
3 Kinder1,30 %3,10 %
4 Kinder1,05 %2,85 %
5 Kinder oder mehr0,80 %2,60 %

Wichtig: Die Abschläge gelten nur für Kinder unter 25 Jahren. Sobald das jüngste Kind sein 25. Lebensjahr vollendet hat, fallen alle zusätzlichen Abschläge weg und der AN-Beitrag steigt wieder auf 1,8 Prozent. Ein Kind bleibt dem Grundsatz nach lebenslang relevant (der Kinderlosenzuschlag entfällt dauerhaft), aber die Mehrfachabschläge sind zeitlich begrenzt.

Die Sonderregelung in Sachsen

Als einziges Bundesland behielt Sachsen 1995 den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag — in allen anderen Ländern wurde dieser Feiertag abgeschafft, um die neue Pflegeversicherung zu finanzieren. Als Kompensation tragen sächsische Arbeitnehmer einen höheren Anteil am Pflegeversicherungsbeitrag.

RegionAN-Anteil (Basis)AG-AnteilKinderlos AN
Sachsen2,3 %1,3 %2,9 %
Alle anderen Länder1,8 %1,8 %2,4 %

Beispielrechnungen 2026

Wie wirkt sich das in der Praxis aus? Die folgende Tabelle zeigt den monatlichen PV-Beitrag des Arbeitnehmers bei 3.500 Euro Bruttogehalt:

FamiliensituationAN-SatzMonatlicher Beitrag
Kinderlos (30 J.)2,4 %84,00 €
1 Kind1,8 %63,00 €
2 Kinder (unter 25 J.)1,55 %54,25 €
3 Kinder (unter 25 J.)1,30 %45,50 €
Kinderlos in Sachsen2,9 %101,50 €

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung zahlt nicht den vollen Pflegebedarf, sondern einen Teilleistungsbetrag. Die Höhe der Leistung hängt vom Pflegegrad ab, der vom Medizinischen Dienst (MDK) festgestellt wird. Es gibt fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 die niedrigste und Pflegegrad 5 die höchste Pflegebedürftigkeit darstellt. Die Leistungen umfassen:

  • Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige (z. B. PG 3: 599 €/Monat in 2026)
  • Pflegesachleistungen für ambulante Pflege durch Pflegedienste (z. B. PG 3: 1.432 €/Monat)
  • Vollstationäre Pflege im Pflegeheim (z. B. PG 3: 1.497 €/Monat)
  • Entlastungsbetrag für Verhinderungspflege, Tagespflege etc.
  • Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung

Diese Leistungen decken oft nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten — insbesondere im Heim liegt die Eigenbeteiligung regelmäßig bei 2.500 bis 3.500 Euro pro Monat. Reicht das Einkommen des Pflegebedürftigen nicht, werden zunächst Ersparnisse herangezogen, danach unterhaltspflichtige Kinder (ab 100.000 € Jahresbrutto) und schlussendlich das Sozialamt (Hilfe zur Pflege).

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Pflegeversicherungsbeitrag 2026?

Der Basisbeitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt 2026 unverändert 3,6 %. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag grundsätzlich paritätisch (je 1,8 %). Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen zusätzlichen Zuschlag von 0,6 %, der vom Arbeitnehmer allein getragen wird — sie kommen damit auf 2,4 % AN-Anteil. Eltern werden ab dem zweiten Kind entlastet.

Was ist der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung?

Der Kinderlosenzuschlag nach §55 Abs. 3 SGB XI beträgt 2026 0,6 % und wird auf den AN-Anteil aufgeschlagen. Er gilt für alle Versicherten ab dem vollendeten 23. Lebensjahr, die keine leiblichen oder adoptierten Kinder haben. Auch Stiefkinder und Pflegekinder werden berücksichtigt, sofern ein dauerhaftes Eltern-Kind-Verhältnis besteht. Der Zuschlag entfällt sofort mit der Geburt oder Adoption des ersten Kindes.

Welche Abschläge gibt es für Eltern mit mehreren Kindern?

Seit der Reform 2023 werden Eltern mit mehreren Kindern bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des jüngsten Kindes entlastet: Der AN-Beitrag sinkt um 0,25 Prozentpunkte pro Kind ab dem zweiten — bis maximal zum fünften Kind. Ein Elternteil mit 4 Kindern zahlt also nur noch 1,05 % AN-Anteil statt 1,8 %. Nach dem 25. Geburtstag des jeweiligen Kindes fällt dieser Abschlag weg.

Warum ist der Pflegeversicherungsbeitrag in Sachsen höher?

In Sachsen gilt eine Sonderregelung: Arbeitnehmer tragen dort einen höheren Anteil am Pflegeversicherungsbeitrag als in den anderen Bundesländern. Grund ist, dass in Sachsen der Buß- und Bettag als Feiertag erhalten blieb, während er in allen anderen Ländern 1995 zur Finanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft wurde. Der AN-Anteil in Sachsen liegt 2026 bei 2,3 % (Basissatz) bzw. 2,9 % (kinderlos), der AG zahlt entsprechend weniger.

Ab welchem Einkommen fallen keine Pflegeversicherungsbeiträge mehr an?

Die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung entspricht der Krankenversicherung — 2026 sind das 69.750 € pro Jahr (5.812,50 € pro Monat). Einkommensanteile oberhalb dieser Grenze werden nicht mehr zur Pflegeversicherung herangezogen. Bei einem Bruttogehalt von 10.000 €/Monat wird die PV also nur auf 5.812,50 € berechnet.

Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab — etwa bei Demenz, Schlaganfall oder Alters-Einschränkungen. Sie gewährt Geld- und Sachleistungen je nach Pflegegrad (1–5): von Pflegegeld (monatlich) über Pflegesachleistungen (ambulant) bis zur vollstationären Pflege. Die Leistungen decken allerdings nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten — für den Rest kommt entweder Eigenvermögen oder Sozialhilfe auf.

Weitere Ratgeber

Quellen: § 55 SGB XI (Beitragssatz). Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) von 2023. Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (Beitragsbemessungsgrenzen).