Eltern in Deutschland haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung für ihre Kinder: das monatlich ausgezahlte Kindergeld (2026: 250 € pro Kind und Monat, also 3.000 € jährlich) oder den Kinderfreibetrag (9.756 € pro Kind 2026, davon 6.612 € für das sächliche Existenzminimum und 3.144 € für Betreuung, Erziehung und Ausbildung). Das gute: Eine aktive Entscheidung müssen Eltern nicht treffen — das Finanzamt führt im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine sogenannte Günstigerprüfung nach § 31 EStG durch und gewährt automatisch die für den Steuerpflichtigen vorteilhaftere Variante.
Faustregel: Der Kinderfreibetrag wird ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 75.000 € (Verheiratete) bzw. 40.000 € (Alleinerziehende) günstiger als das Kindergeld — also bei Spitzensteuersatz-relevanten Einkommen. Darunter ist das Kindergeld in der Regel die bessere Variante. Wichtig: Der Freibetrag wirkt sich bereits unterjährig auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aus, auch wenn die Lohnsteuer selbst weiterhin nach Steuerklasse berechnet wird. Bei Verheirateten mit Klasse III/V wird der volle Freibetrag dem höher verdienenden Partner zugerechnet.
Dieser Ratgeber wird mit einer detaillierten Vergleichstabelle nach Einkommensklassen, konkreten Beispielrechnungen für unterschiedliche Familienkonstellationen und Hinweisen zu Sonderfällen (volljährige Kinder in Ausbildung, getrennt lebende Eltern, Adoptiv- und Pflegekinder) ausgebaut. Bis dahin: Probieren Sie unseren Brutto-Netto-Rechner mit unterschiedlichen Kinderfreibetrag-Werten aus.
Wird laufend erweitert. Letzte Aktualisierung: 2026.